Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen für Ihre Beschäftigten eine Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen des Güterkraftverkehrs bei der Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Beschäftigten. Dies können Lehrgänge, Seminare oder Schulungen sein.
Sie erhalten die Förderung für Weiterbildungen in den folgenden Bereichen:
Vorbereitungslehrgänge
Fahrsicherheit und -ökonomie
allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
digitale Instrumente und Informationstechnologie
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal aber EUR 1.050. Als mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und maximal EUR 900,00. Alle anderen Antragsteller erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal EUR 750,00.
- Die zuwendungsfähigen Kosten liegen bei maximal EUR 1.500 je schweres Nutzfahrzeug.
- Sie können als Unternehmen pro Maßnahme höchstens EUR 3 Millionen erhalten.
- Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.8. in dem Jahr, in dem Sie mit der Maßnahme beginnen möchten. Die Anträge nimmt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) entgegen, den Antrag stellen Sie bitte über das eService-Portal.
- Sie dürfen den Zuschuss nicht mit anderen staatlichen Beihilfen und Zuschüssen zusammen verwenden.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen im Rahmen Ihrer Weiterbildungsmaßnahme Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maße auch in anderen Unternehmen und Arbeitsfeldern anzuwenden sind.
- Ihre Maßnahme muss mindestens 4 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten umfassen. Für die Teilnehmenden gilt die Anwesenheitspflicht.
- Nach Zugang des Zuwendungsbescheids müssen Sie Ihre Maßnahme spätestens innerhalb von 4 Monaten durchgeführt haben.
Die Weiterbildungsstätte beziehungsweise der Weiterbildungsträger muss eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) oder
Anerkennung einer für die Maßnahme zuständigen Einrichtung, insbesondere Behörde oder Kammer
Nicht gefördert werden
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung,
- Unternehmen bestimmter Sektoren gemäß AGVO sowie Unternehmen in Schwierigkeiten und
- Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 27.01.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren N.