Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Attraktivität von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen zu erhalten oder zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie stadtregionale Kooperationen in die Wege leiten und Projekte entwickeln, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die ländlichen Räume, die sie umgeben, zu stärken.

Sie erhalten die Förderung für

  • investive und nichtinvestive Maßnahmen mit Schwerpunkt in Mittel- und Grundzentren von Städten, Gemeinden oder Samtgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
  • Beratung und Coaching für die Ausarbeitung der förderfähigen Maßnahmen und
  • Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • investive und nichtinvestive Maßnahmen 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 90 Prozent für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft (mindestens 15 Prozent unter dem Vergleichswert), mindestens jedoch 75.000 EUR und maximal 300.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren pro Maßnahme,
  • Beratung und Coaching 1.200 EUR brutto pro Beratertag für bis zu 6 Beratertage und
  • Personalausgaben 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 90 Prozent für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft (mindestens 15 Prozent unter dem Vergleichswert), maximal jedoch 200.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 2 Jahren.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt müssen Sie für investive und nichtinvestive Maßnahmen eine schriftliche Interessenbekundung für eine Aufnahme in das Programm Zukunftsräume Niedersachsen einreichen.
  • Nach Aufnahme in das Programm können Sie Zuwendungsanträge für investive und nichtinvestive Maßnahmen sowie für Personalausgaben einreichen. Hierzu können Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen.
  • Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).
  • Für investive und nichtinvestive Maßnahmen und für die Förderung von Personalausgaben sind Antragsstichtage festgelegt. Anträge für die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung oder Konkretisierung von Projektskizzen können Sie immer stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss geeignet sein, die Attraktivität in Mittel- und Grundzentren in den ländlichen Räumen zu steigern oder die Urbanität dieser Zentren fördern. Ihr Vorhaben muss sich außerdem dazu eignen, die Ziele der Regionalen Handlungsstrategie (RHS) des jeweiligen Amtes für regionale Landesentwicklung zu unterstützen.
  • Im Fall von Beratung und Coaching müssen die Beraterinnen und Berater in den Expertenpool des Programms aufgenommen werden.
  • Wenn Sie eine Förderung für investive und nichtinvestive Maßnahmen oder für Personalausgaben beantragen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien (siehe Anlage der Richtlinie) beachten.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren nach Abschluss der Maßnahme für Gegenstände und von 10 Jahren für bauliche Maßnahmen beachten.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen von Bundesministerium.

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