Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen der Dorferneuerung in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen, um die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land nachhaltig zu verbessern.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

Vorbereitungen, Planungen und Beratungen,

gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie

  • private Vorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung von Einzelmaßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme.

Nicht gefördert werden

Dorferneuerungen mit einem Gesamtzuwendungsbedarf von weniger als EUR 25.000,

Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als EUR 1.000 sowie

  • Maßnahmen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung mit einer Investitionssumme von unter EUR 10.000.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Teilnehmergemeinschaften,
  • natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften,
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
  • Gemeinden,

die Verbände für Ländliche Entwicklung sowie

der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ein beteiligter Gemeindeteil soll normalerweise nicht mehr als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben.
  • Zur Durchführung einer Dorferneuerung ist grundsätzlich ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) anzuordnen. Zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen im Privatbereich soll ein Fördergebiet festgesetzt werden, das vom Verfahrensgebiet abweichen kann.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) von Bundesministerium für Wirtschaft und Klim.