Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie nicht flächen- und nicht tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EPLR EULLE) bei der Durchführung nicht-flächen- und nicht-tierbezogener Maßnahmen.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen: Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen, Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen,
  • Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste,
  • Investitionen in materielle Vermögenswerte: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU), Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen, landwirtschaftlicher Wegebau außerhalb der Flurbereinigung, Erschließung von Rebflächen in Steillagen,
  • Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen,
  • Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe: Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID), für den überbetrieblichen Maschineneinsatz (FÜM) sowie in die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten (WKS),
  • Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten: Breitbandförderung, Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen von Gebieten mit hohem Naturschutzwert (Natura-2000-Gebiete), Förderung des Bewusstseins für Natura 2000, Investitionen in Radwege/Pendlerrouten, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Nutzung elektronischer Medien an den Schulen, zur Erwachsenenbildung und an öffentlichen Orten in ländlichen Räumen,
  • Zusammenarbeit: Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit, Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Technologien im Rahmen von EIP,
  • LEADER: Vorbereitende Unterstützung für den LEADER-Ansatz, Umsetzung der LILE, gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen, Förderung des LEADER-Managements und der Sensibilisierung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens ab.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Beachtung eventueller besonderer Antragsfristen im Rahmen besonderer Förderaufrufe an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens unter anderem

  • Einrichtungen, Institutionen oder Operationelle Gruppen, Beratungsunternehmen,
  • landwirtschaftliche Unternehmen und Kooperationen, Erzeugerzusammenschlüsse,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände, Landkreise, Orts- und Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Wasser- und Bodenverbände und Ähnliche),
  • natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben erfüllt die Projektauswahlkriterien zum Entwicklungsprogramm EULLE.
  • Sie setzen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz um.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen haben.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller weisen Sie nach, dass Sie über die administrative, finanzielle (Finanzierungsbestätigung) und operationelle Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Vorhabens verfügen.
  • Für eine Förderung aus dem EPLR EULLE kommen nur Ausgaben zwischen dem 1.1.2014 und dem 30.6.2025 in Betracht.
  • Sie müssen die jeweils geltenden Zweckbindungsfristen sind einhalten.
  • Je nach Art des Vorhabens müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

55116 Mainz

06131 160

mwvlw.rlp.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Er.

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