Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Schleswig-Holstein
- Bereich
- Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Digitalisierung, Smart Cities & Regionen
- Fördergeber
- Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur in ländlichen Gebieten zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie beim landesweiten Ausbau leistungsfähiger, erschwinglicher und hochwertiger Glasfasernetze (FTTB/H) in bislang un- beziehungsweise unterversorgten Gebieten.
Sie erhalten die Förderung für
- die Mitverlegung von Leerrohren, die dem nutzer- und anbieterneutralen Materialkonzept entsprechen, und
- externe Planungs- und Beratungsleistungen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
- Bitte beachten Sie: Die zuwendungsfähigen Kosten für externe Planungs- und Beratungsleistungen dürfen maximal EUR 50.000 pro Gemeinde beziehungsweise maximal EUR 200.000 pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifende Projekte betragen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung 4.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Schleswig-Holstein. Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die jeweils geltenden Fördergrundsätze des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ berücksichtigen.
Bei Projekten zur Mitverlegung von Leerrohren gilt:
- Innerhalb der nächsten 3 Jahre ist keine Versorgung mit einem Glasfasernetz durch ein Telekommunikationsunternehmen – auch unter Nutzung aller regulatorischen Mittel – zu erwarten.
- Ihre Baumaßnahmen an Ver- und/oder Entsorgungsleitungen sind förderfähig, wenn sie mindestens 1.000 Meter betragen und wenn deren anfänglich geplante Dauer 8 Wochen überschreitet.
- Es hat sich kein privater Marktteilnehmer für eine Mitverlegung entschieden.
- Sie müssen ein plausibles Anschlusskonzept vorlegen.
- Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre ab dem auf die Schlusszahlung folgenden Jahresbeginn.
- Ihre externen Planungs- und Beratungsleistungen müssen im Zusammenhang mit Breitbandfördervorhaben stehen und für die Herstellung des Gigabit-Netzes erforderlich sein.
- Sie müssen die Bereitstellung der jeweiligen Infrastruktur beziehungsweise deren Nutzung in einem offenen und transparenten Verfahren ausschreiben und das Vergabeverfahren dokumentieren.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
24220 Flintbek
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie).
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