Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung insbesondere zur Stärkung regionaler Identität in Bayern (Heimat-Digital-Förderrichtlinie – HDRFöR)

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Worum es geht

Wenn Sie in Bayern digitale Heimatprojekte verwirklichen, die vor allem die regionale Identität stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von innovativen Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen.

Sie erhalten die Förderung unter anderem für Projekte zur

  • Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern,
  • Ermöglichung der digitalen Teilhabe und digitalen Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns,
  • Förderung interkommunaler und interregionaler Kooperationen,
  • Verbesserung der Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum,
  • Erhöhung der Profilbildung nach innen und außen sowie der Wahrnehmung aller Teilräume sowie
  • Sicherung der Daseinsvorsorge.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann je nach Art und geografischer Lage des Projekts um bis zu 40 Prozent auf insgesamt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht werden.
  • Der Zuschusshöchstbetrag ist auf EUR 300.000 je Vorhaben gedeckelt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projekts müssen

bei kommunalen Gebietskörperschaften mehr als EUR 25.000 und

bei allen sonstigen Antragstellenden mehr als EUR 10.000

  • betragen.
  • Sie müssen Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben einbringen.
  • Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte vor Beginn der Maßnahmen schriftlich oder per E-Mail beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein. Vorher müssen Sie in Beratungsgespräch mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und der örtlich zuständigen Regierung führen. Ihren Förderantrag richten Sie dann an die jeweils zuständige Regierung. Wenn die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Projekts höchstens EUR 50.000 betragen, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 30.9. des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres einreichen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte,
  • Vereine und Stiftungen,
  • steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie
  • Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Landkreis, Bezirk oder eine kreisfreie Stadt ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihr Vorhaben muss

  • innovativ sein,
  • einen fachübergreifenden Ansatz verfolgen,
  • einen Schwerpunkt im Bereich Digitalisierung aufweisen,
  • mit den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der einschlägigen Regionalplänen sowie mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien übereinstimmen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

90402 Nürnberg

0911 98233557

www.stmfh.bayern.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung insbesondere zur Stärkung regiona.