Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt den Ausbau einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur.
Sie erhalten die Förderung für
- Investitionen in den Aufbau und/oder Betrieb von Breitbandinfrastrukturen eines privaten Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung,
- den Ausbau passiver Breitbandinfrastruktur (Verlegung von Leerrohren, Ausstattung mit unbeschaltetem Glasfaserkabel, Tiefbauleistungen, die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen sowie die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten) zur Nutzung durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Betreibermodell) im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung.
- Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von kostenfreien WLAN-Angeboten im öffentlichen Raum.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Bei zentralen Antragstellern, die regional übergreifend für mehrere Gemeinden den Breitbandausbau übernehmen, beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bei WLAN-Angeboten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die Bagatellgrenze beträgt EUR 10.000, bei Anträgen von WLAN-Angeboten EUR 5.000.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars an die Thüringer Aufbaubank.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften im Freistaat Thüringen,
- privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft befinden und von der Kommune für den Ausbau des Breitbandnetzes beauftragt wurden sowie
- öffentlich-rechtliche Betriebe und maßgeblich aus öffentlichen Haushalten finanzierte Einrichtungen im Freistaat Thüringen sowie privatrechtliche Unternehmen in Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
- Eine Weitergabe der Zuwendung an Dritte ist unter Beachtung der einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen und nach Maßgabe der Bestimmungen der Richtlinie möglich.
- Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen.
- Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens müssen Sie ausschließen, dass innerhalb der nächsten 3 Jahre eine marktgetriebene Versorgung mit gigabitfähigen Netzen zu erwarten ist.
- In Ihrem Erschließungsgebiet ist noch kein Netz vorhanden, das zuverlässig 100 Mbit/s im Download übertragen kann (Aufgreifschwellen).
- Als antragstellende Gebietskörperschaft müssen Sie Letztbegünstigte in einem öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren auswählen.
- Sie müssen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur bestehende Infrastrukturen so weit wie möglich nutzen.
- Geförderte WLAN-Hotspots sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein sowie einen Zugang zu nichtgewerblichen Zwecken für die Mindestbetriebsdauer zeitlich dauerhaft kostenlos ermöglichen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) von Bunde.
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