Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg

Förderart
Zuschuss
Region
Hamburg
Fördergeber
Freie und Hansestadt Hamburg
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in Hamburg Angebote für Seniorenarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei bezirklichen Maßnahmen der Begegnung, Partizipation, Mitwirkung, Teilhabe und Teilgabe älterer Menschen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Treffpunkte,
  • Gruppen,
  • Projekte und Maßnahmen, die einen Handlungsbedarf im Bezirk aufgreifen oder einen möglichst modellhaften Beitrag leisten, und
  • einmalige Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren wie beispielsweise Feste, Veranstaltungen und Ausfahrten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer jeweiligen Maßnahme.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das zuständige Fachamt des für Sie zuständigen Bezirksamtes.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie gemeinnützige Träger in Form einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen juristischen Person oder deren Zusammenschlüsse.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • ein Konzept und ein Programm für die geplante Maßnahme vorlegen,
  • eine bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten,
  • eine angemessene Eigenleistung erbringen.
  • Als antragstellende juristische Person müssen Sie eine verantwortliche Ansprechperson benennen und gemeinnützig tätig sein und dies gegebenenfalls durch eine Bescheinigung der Finanzverwaltung nachweisen.
  • Für Treffpunkte müssen Sie weitere Fördervoraussetzungen beachten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständiges Bezirksamt Hamburg

www.hamburg.de/bezirke/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg vo.

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