Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Worum es geht

Wenn Sie als Hamburger Kindertageseinrichtung ein Eltern-Kind-Zentrum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert qualifizierte Treffpunkte für benachteiligte, junge Familien. In diesen Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) bekommen die Familien unkomplizierten Zugang zu einem pädagogischen und sozialen Betreuungs- und Beratungsangebot.

Als Träger einer Hamburger Kindertageseinrichtung werden Sie beim Aufbau und Betrieb eines EKiZ unterstützt durch die Übernahme von laufenden Personalkosten. Sie bekommen die Förderung auch für Sachkosten wie Gebäudekosten, Sachmittel, Honorare und Zuschuss zum Mittagessen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird nach einem Stufenmodell vergeben. In der höchsten Stufe können bis zu 36 Personalwochenstunden und jährlich bis zu EUR 26.149,84 Sachkosten ausgezahlt werden.

Sie können bei Eröffnung eines neuen EKiZ einen Zuschuss von bis zu EUR 30.000 erhalten für Kosten bei Umbauten und zur Erstausstattung der Räumlichkeiten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare, die Sie per E-Mail beim Referat für überregionale Jugend- und Familienförderung erhalten können.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie müssen mit Ihrer Kindertageseinrichtung an einem von der Sozialbehörde ausgewählten Standort tätig sein. Die Sozialbehörde entscheidet bedarfsgerecht.
  • Sie müssen in Bezug auf Öffnungszeiten, Fachpersonal, pädagogisches und soziales Angebot sowie Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten des EKiZ bestimmten Anforderungen gerecht werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

22083 Hamburg

040 428633979

www.hamburg.de/sozialbehoerde

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) von Bundesministerium für Wirtschaft und Kl.