Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Projekten, Aktivitäten, Maßnahmen und Veranstaltungen mit regionalem Bezug (Hamburg), die der interkulturellen Öffnung dienen und die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am öffentlichen Leben fördern.
Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte von Migrantenorganisationen (MO) und von sonstigen Trägern, die keine MO sind.
Sie erhalten die Förderung
zur Finanzierung Ihrer Projektarbeit, wie Organisation, Beratung und auch für Fortbildungsmaßnahmen oder Schulungen,
für Mietkosten sowie
- für sächliche Aufwendungen der Selbstverwaltung.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
Veranstaltungen höchstens EUR 2.500 und
Projekte höchstens EUR 10.000
- jährlich.
- Stellen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens beim Referat für Projekt- und Zuwendungssteuerung – AI 43 – der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Vor Antragstellung reichen Sie Ihre Projektkonzepte bitte im Entwurf zur Prüfung ein beim Referat für Integration von Zuwanderern – AI 21 – (ebenfalls Sozialbehörde).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen einen oder mehrere der folgenden Ansätze verfolgen:
- Stärkung der Handlungspotenziale der Menschen mit Migrationshintergrund in ihren Communities,
- Unterstützung von Aufbau und Professionalisierung von Migrantenselbstorganisationen,
- Förderung der Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen untereinander sowie mit den Regeleinrichtungen der Stadt,
- Stärkung des Zusammenhalts von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, indem Möglichkeiten zur Begegnung und Zusammenarbeit in allen gesellschaftlichen Belangen geschaffen werden.
- Ihre Maßnahme darf nicht durch andere Förderprogramme abgedeckt sein und nicht zu den Aufgaben der Regeldienste gehören. Ergänzungen zu bestehenden Förderungen sind im Ausnahmefall möglich.
- Sie müssen den Sozialdatenschutz in vollem Umfang gewährleisten.
- Sie müssen einen Eigenmittelanteil von mehr als 5 Prozent der Projektausgaben tragen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
22083 Hamburg
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund von Bundesminist.