Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Worum es geht
Wenn Sie den barrierefreien Umbau Ihres selbst genutzten Wohneigentums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg fördert die barrierefreie Umgestaltung Ihres bestehenden selbst genutzten Eigenheims oder Ihrer bestehenden selbst genutzten Eigentumswohnung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20.000 EUR pro Wohnung.
Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 EUR.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und sonst dinglich Verfügungsberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um den erstmaligen barrierefreien Umbau von Wohnraum für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen handeln.
- Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.
- Bei der Bauausführung müssen umweltfreundliche Materialien verwendet werden.
- Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen.
Nach Abschluss der Maßnahme muss
- Ihre geförderte Wohnung barrierefrei erreichbar sein,
- die Bewegung innerhalb Ihrer Wohnung weitgehend barrierefrei möglich sein,
- der Duschplatz stufenlos begehbar sein,
- die Durchgangsbreite der Innentüren Ihrer Wohnung mindestens 80 Zentimeter aufweisen (Ausnahmen: Gäste-WC).
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum von Bund.