Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Fördergeber
- Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT Ziel und Gegenstand URBACT ist ein europäisches Austausch- und Lernprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT
Ziel und Gegenstand
URBACT ist ein europäisches Austausch- und Lernprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Das Programm unterstützt Städte aller Größen, gemeinsame Lösungen für städtische Herausforderungen zu erarbeiten. Im Vordergrund stehen dabei im Zeitraum von 2021 bis 2027 die Ziele für gerechtere, grünere und produktivere Städte.
Es handelt sich um ein operationelles Programm für die im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgenden Strukturinterventionen der EU in allen Mitgliedstaaten unter Beteiligung Norwegens und der Schweiz. Die konkrete Zusammenarbeit der Städte erfolgt im Rahmen von Netzwerken.
URBACT ist auf vier Hauptziele ausgerichtet:
- Schaffung von Strukturen für die Umsetzung der Politik: Verbesserung der Fähigkeit der Städte, nachhaltige städtische Politiken und Praktiken auf integrierte und partizipative Weise zu verwalten.
- Politikgestaltung: Verbesserung der Gestaltung nachhaltiger städtischer Politiken und Praktiken.
- Politikumsetzung: Verbesserung der Umsetzung integrierter und nachhaltiger städtischer Strategien und Maßnahmen.
- Aufbau und Austausch von Wissen: Sicherstellen, dass Praktiker und Entscheidungsträger auf allen Ebenen Zugang zu Wissen haben und Know-how zu allen Aspekten der nachhaltigen Stadtentwicklung austauschen können, um die Stadtentwicklungspolitik zu verbessern.
Antragsberechtigte
Antragsteller können sein:
- Städte, Gemeinden, Stadtbezirke, Regionen und Ballungsräume,
- lokale Agenturen, die als (halb-)öffentliche Institutionen von einer Kommune gegründet wurden oder in ihrem Besitz sind und die in ihrem Auftrag für städtische Themen zuständig sind (z.B. Wirtschaftsförderung, Energieversorgung, Gesundheits- oder Verkehrsdienste, etc.),
- regionale oder nationale Behörden, die mit städtischen Fragestellungen befasst sind, sowie
- Universitäten oder Forschungseinrichtungen, die mit städtischen Fragestellungen befasst sind.
- Die Teilnehmer können aus allen 27 Mitgliedstaaten, Norwegen und der Schweiz stammen.
Voraussetzungen
In jedem Netzwerk übernimmt eine Stadt die Federführung („Lead Partner“). Zudem müssen die Städtepartner die Mehrheit in einem Netzwerk bilden – maximal drei Partner pro Netzwerk dürfen keine Städte sein. Wichtig ist auch die geografische Ausgewogenheit von Partnern aus weniger entwickelten oder Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen. In jedem Netzwerk können jeweils bis zu maximal zwölf Partner mitarbeiten.
Art und Höhe der Förderung
Förderfähig sind schwerpunktmäßig Forschung und Innovation, CO2-arme Wirtschaft, Umweltschutz und Ressourceneffizienz, soziale Integration und Armutsbekämpfung sowie Beschäftigungsförderung und Arbeitsmobilität. 30 Prozent des Budgets stehen jedoch für alle Themen der Stadtentwicklung offen, die einen „Bottom-up-Ansatz“ verfolgen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Kofinanzierungsrate der EU für stärker entwickelte Regionen liegt bei 70%, für weniger entwickelte und Übergangsregionen gibt es 85% EFRE-Förderung.
Antragsverfahren
Anträge sind auf der Grundlage von Aufrufen einzureichen.
Die Antragstellung für ein URBACT-Projekt erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach dem ersten Antrag haben die Netzwerke sechs Monate lang Zeit, ihr Konzept weiter auszuarbeiten und (je nach Netzwerk) zusätzliche Städtepartner zu akquirieren bzw. die Partnerschaft zu konsolidieren. Wird der dann eingereichte endgültige Antrag genehmigt, folgt eine 24-monatige Laufzeit zur Umsetzung der Aktivitäten.
In den einzelnen an URBACT beteiligten Ländern dienen so genannte „National Dissemination Points“ als Verbreitungsstellen für Informationen aus dem URBACT-Programm. Seit 2009 übernimmt diese Funktion für Deutschland und Österreich der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
Ausführliche Informationen über das Programm und die geförderten Projekte können im Internet abgerufen werden.
Quelle
Informationen des URBACT-Sekretariat sowie des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V., Stand Juni 2022.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
10179 Berlin
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT von Bundesministerium für Wirts.
Verwandte Programme
Was wir im selben Durchgang prüfen würden.
ZuschussbundesweitEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021–2027)Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds bildet den Rahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung von strukturpolitischen Herausforderungen in den Regionen. Die Verordnung ist selbst kein Förderprogramm.Europäische Kommission
ZuschussbundesweitFörderung für die Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (nachhaltig.mobil.planen.)Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert die Aufstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen mit bis zu 90 % Zuschuss.Bundesministerium für Verkehr (BMV)
ZuschussbundesweitFörderung für prozessbegleitende Maßnahmen zu nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (nachhaltig.mobil.planen)Planen Sie einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan und benötigen Unterstützung bei Analysen oder Beteiligungsverfahren? Das Bundesministerium für Verkehr fördert Ihre prozessbegleitenden Maßnahmen mit bis zu 90 % Zuschuss.Bundesministerium für Verkehr (BMV)
ZuschussbundesweitFörderung im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI)Wenn Sie ein Projekt planen, das zum Klimaschutz in Europa beiträgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
ZuschussNordrhein-WestfalenFörderung aus der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRWWenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
DarlehenZuschussHessenFörderung der regionalen EntwicklungWenn Sie Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumMehr in der Förderdatenbank: Regionalförderung: bundesweite Förderprogramme · Smart Cities & Regionen: bundesweite Förderprogramme · Bundesweite Förderprogramme · Förderprogramme für Regionalförderung · Förderprogramme für Smart Cities & Regionen · Förderprogramme für Städtebau & Stadterneuerung