Förderung für die Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (nachhaltig.mobil.planen.)
Worum es geht
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert die Aufstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen mit bis zu 90 % Zuschuss.
Sie vertreten eine Stadt, eine Gemeinde, einen Landkreis oder einen kommunalen Zweckverband? Dann können Sie eine Förderung erhalten, um einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan aufzustellen oder fortzuschreiben. Das Ziel ist es, vor Ort eine strategische Planungsgrundlage für nachhaltige Mobilität zu schaffen.
Die Pläne orientieren sich am europäischen Vorbild der sogenannten SUMPs. Sie müssen bei der Ausarbeitung die nationalen Kriterien des BMV erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Formulierung eines langfristigen Leitbilds, die Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger und eine umfassende Bürgerbeteiligung. Auch Stadtbezirke können gefördert werden, sofern nachgewiesen wird, dass die Planung in ein gesamtstädtisches Mobilitätskonzept integriert ist.
Sie erhalten einen Zuschuss von grundsätzlich 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune vertreten, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90 % erhöhen. Sie müssen zwingend einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen. Ihr Vorhaben muss dabei ein Mindestvolumen von 50.000 EUR umfassen. Sie können sich auch Ausgaben für befristetes eigenes Personal fördern lassen, wenn dieses Personal ausschließlich für die Umsetzung dieses Mobilitätsplans eingesetzt wird.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut.
Sie reichen im ersten Schritt eine Projektskizze als Interessenbekundung über das elektronische Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
Das Bundesministerium für Verkehr prüft Ihre Skizze.
Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wird, erhalten Sie per E-Mail eine Aufforderung, einen förmlichen Förderantrag zu stellen.
Sie reichen den detaillierten formalen Antrag sowohl über „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) als auch rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle ein.
Nach der abschließenden Prüfung Ihres förmlichen Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Bitte beachten Sie, dass ein vorzeitiger Beginn der Maßnahmen vor der Bewilligung grundsätzlich nicht zulässig ist
Fristen
Projektskizzen können bis zum 01.06.2026 eingereicht werden.
In Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Fördermittelgebenden können auch Skizzen mit Verspätung berücksichtigt werden. Verspätet eingereichte Projektskizzen können nur berücksichtigt werden, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung noch ausreichendes Fördervolumen zur Verfügung steht.
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie die Unterlagen für die jeweilige Stufe ein:
Stufe 1 (Skizzenphase):
Vollständig ausgefülltes Skizzenformular
Grobe Kostenkalkulation
Zeit- und Meilensteinplan
Stufe 2 (Antragsphase):
Förmlicher Förderantrag
Detaillierte Vorhabenbeschreibung
Angaben zur Ausgabenkalkulation
Nachweis der Eigenmittel
Bei Verbundprojekten: Bestätigung über einen Kooperationsvertrag
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für die Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilit.