Förderung der regionalen Entwicklung

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Das Land Hessen unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Landesteile, die in ihrer Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt nicht erreichen, bei der Bewältigung des Strukturwandels.

Sie werden dabei unterstützt, wenn Sie Arbeitsplätze bereitstellen sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturen einschließlich der touristischen Infrastruktur ausbauen.

Sie erhalten Förderungen für

  • gewerbliche Investitionen,
  • integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte,
  • Regionalmanagement und Regionalbudget,
  • regionale Innovationscluster,
  • kommunale Investitionen,
  • Gründerzentren,
  • Tourismus.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
  • Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.
  • Informationen erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen je nach Vorhaben:

  • Einzelpersonen,
  • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände,
  • Kreise,
  • Regionalforen,
  • Zweckverbände,
  • Regionalmanagementgesellschaften,

Clustermanagement-Organisationen und

andere Projektträger.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Für Vorhaben, die aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert werden, gelten zusätzlich die in dem jeweiligen Rahmenplan festgelegten Regelungen über Voraussetzung, Art und Intensität der Förderung.
  • Für die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gelten besondere Voraussetzungen.
  • Als Unternehmen müssen Sie zum Zeitpunkt der Gewährung der staatlichen Finanzierungshilfe Ihre zu fördernde Betriebsstätte und Ihren steuerlichen Sitz im Land Hessen haben.
  • Sie erhalten nur dann Zuschüsse, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 12.500 und die Zuschüsse mindestens EUR 5.000 betragen.
  • Bei investiven Projekten müssen Sie die zweckentsprechende Nutzung für einen angemessen langen Zeitraum sicherstellen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen.
  • Sie müssen die soziale und ökologische Verträglichkeit Ihres Projekts sowie die Beachtung der Chancengleichheit von Männern und Frauen gewährleisten.
  • Sie müssen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans beachten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

34117 Kassel

+49 69 9132-03

www.wibank.de/wibank/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der regionalen Entwicklung von Bundesministerium für Wirtschaft und Kl.