Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Investitionen zur Diversifizierung

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
  • den Kauf neuer Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft einschließlich Computersoftware und
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien oder den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Sie müssen normalerweise eine Mindestsumme von EUR 20.000 investieren, um die Förderung zu bekommen.
  • Ihren Antrag reichen Sie beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Ihr Unternehmen muss

  • mehr als 25 Prozent des Umsatzes durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften,
  • die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oder
  • als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
  • Darüber hinaus sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegattinnen und Ehegatten sowie mitarbeitende Familienarbeitskräfte gemäß § 1 Absatz 8 ALG antragsberechtigt, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
  • Sie müssen die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens, ein Investitions- und Marketingkonzept und eine geeignete fachliche Qualifikation nachweisen.
  • Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) darf bei der Antragstellung im Durchschnitt der letzten 3 Steuerbescheide EUR 140.000 pro Jahr nicht überschritten haben. Für Ehepaare liegt die Grenze bei EUR 170.000.
  • Sie müssen die geförderten Bauten und baulichen Anlagen für 12 Jahre, die geförderten Maschinen, technischen Einrichtungen und Geräte für 5 Jahre nach Abschlusszahlung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden und dürfen sie nicht veräußern.
  • Wenn Sie im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ investieren, können Sie die Förderung nur bis zur Gesamtkapazität von 25 Gästebetten erhalten.
  • Wenn Sie in die Pensionspferdehaltung investieren, müssen Sie spezifische bauliche Anforderungen für eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen.
  • Bei Investitionen mit einem zuwendungsfähigen baulichen Investitionsvolumen von über EUR 100.000 müssen Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer heranziehen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Investitionen zur Erzeugung ausschließlich landwirtschaftlicher Produkte,
  • Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft,

Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke, Photovoltaikanlagen und

  • Landkauf.
  • Zudem sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts von der Förderung ausgeschlossen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

rp.baden-wuerttemberg.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Investitionen zu.

Verwandte Programme

Was wir im selben Durchgang prüfen würden.

Energie, Umwelt & FlächeZuschussBaden-WürttembergAgrarumweltmaßnahmen durch Handarbeitsbewirtschaftung im Weinbau (VwV Förderung Handarbeitsweinbau)Wenn Sie einen Terrassenweinberg oder einen sehr steilen Weinberg in Baden-Württemberg umweltschonend bewirtschaften möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)Energie, Umwelt & FlächeZuschussBaden-WürttembergBeratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine Beratung durch externe Fachleute in Anspruch nehmen möchten, um die wirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit, die Tiergerechtheit, die Klimafreundlichkeit und -resistenz Ihres Betriebs nachhaltig zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)Energie, Umwelt & FlächeZuschussBaden-WürttembergBeratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)Wenn Sie Beratungen anbieten, um Unternehmen der Landwirtschaft beim Umgang mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Hinblick auf Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz, tierbezogene Produktionsbedingungen, Entwicklung der Märkte sowie unternehmerische Entwicklungen zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)Energie, Umwelt & FlächeZuschussBaden-WürttembergEntwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)Wenn Sie nachhaltige Investitionen im ländlichen Raum Baden-Württembergs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)Energie, Umwelt & FlächeZuschussBaden-WürttembergFörderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)Wenn Sie die Durchführung von Maßnahmen zur Gestaltung des ländlichen Raumes in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)Energie, Umwelt & FlächeZuschussBaden-WürttembergFörderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)Wenn Sie Investitionen planen, die die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Mehr in der Förderdatenbank: Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung in Baden-Württemberg · Förderprogramme in Baden-Württemberg · Förderprogramme für Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung · MLR — Förderprogramme