Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Beratungen anbieten, um Unternehmen der Landwirtschaft beim Umgang mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Hinblick auf Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz, tierbezogene Produktionsbedingungen, Entwicklung der Märkte sowie unternehmerische Entwicklungen zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen, die Sie Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten-, Obst- und Weinbaus zu bestimmten Themen anbieten. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie bekommen die Förderung für Beratungsleistungen aus einem Gesamtangebot von Beratungsmodulen in den Themenbereichen

  • Unternehmen und Einkommenskombinationen,
  • Ackerbau,
  • Sonderkulturen,
  • Ökolandbau,
  • Tierhaltung,
  • Tierwohl und Tiergesundheit,
  • Biodiversität, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Beratungsmodul 80 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 1.500 je Beratungsmodul.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte einen Tag vor Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“ ein. Bewilligungsstelle ist das

Regierungspräsidium Karlsruhe.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Beratungsorganisationen, die das Land Baden-Württemberg im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt hat und die eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung der entsprechenden Beratungsmodule erhalten haben.

Begünstigte des Förderprogramms sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten-, Obst- und Weinbaus, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihre Beratung muss die Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus dem entsprechenden Modulstammblatt erfüllen.
  • Sie müssen die Mindestberatungsstunden gemäß Modulstammblatt erbringen.
  • Sie müssen in die Organisationsstruktur des Systems für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) eingebunden sein oder am AKIS teilnehmen.
  • Sie stellen die Durchführung einer neutralen Beratung sicher.
  • Ihre Beratungskräfte müssen über einen entsprechenden Bildungsabschluss, ausreichende Berufserfahrung sowie fachliche, fachrechtliche und methodische Qualifizierungen verfügen.
  • Sie schließen mit den landwirtschaftlichen Betrieben einen Beratungsvertrag schriftlich ab.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Regierungspräsidium Karlsruhe

76131 Karlsruhe

0721 9260

rp.baden-wuerttemberg.de/rpk

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023) von Bundes.

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