Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)
Worum es geht
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine Beratung durch externe Fachleute in Anspruch nehmen möchten, um die wirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit, die Tiergerechtheit, die Klimafreundlichkeit und -resistenz Ihres Betriebs nachhaltig zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Betriebs-Checks durch externe Beratungskräfte bei grundsätzlichen Entscheidungen über die betriebliche Ausrichtung und die nachhaltige Entwicklung Ihres Unternehmens.
Sie erhalten die Förderung als definierte Beratungsleistung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 1.500 je Betriebs-Check.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Beratungsleistung an die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlichen Raum (LEL).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie können die angebotene Beratungsdienstleistung nur einmal innerhalb von 2 Jahren in Anspruch nehmen.
- Die Beratungskräfte müssen über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung als Beratungskraft im landwirtschaftlichen Bereich sowie über methodische, fachliche und fachrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse verfügen.
- Jede Beratungskraft muss sich jährlich fachlich und fachrechtlich sowie regelmäßig methodisch fortbilden.
- Die Beratungskräfte sind entweder Bedienstete des Landes oder eines Landkreises in Baden-Württemberg oder freie Mitarbeitende der AgriBW GmbH.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
- Beratungsleistungen, die bereits im Rahmen der „Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft“ unterstützt werden.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlichen Raum (LEL)
73525 Schwäbisch-Gmünd
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check) von Bundesmin.