Agrarumweltmaßnahmen durch Handarbeitsbewirtschaftung im Weinbau (VwV Förderung Handarbeitsweinbau)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie einen Terrassenweinberg oder einen sehr steilen Weinberg in Baden-Württemberg umweltschonend bewirtschaften möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Kosten, die Ihnen bei der besonders umweltschonenden und ökologisch vorteilhaften Pflege von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen entstehen, wenn Sie auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schlepper, schwere selbstfahrende Maschinen) verzichten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 3.000 je Hektar und Jahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen, wenn diese als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach Randnummer 35 Ziffer 13 des Agrarrahmens in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie bewirtschaften einen Terrassenweinberg oder einen Weinberg mit einer überwiegenden Hangneigung von mindestens 45 Prozent (sehr steile Weinberge) innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg.
  • Sie verpflichten sich, die Maßnahmen mindestens 5 Jahre lang durchzuführen.
  • Die Bewirtschaftung der Weinberge steht mit den Umweltschutzvorschriften der Europäischen Union und den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften in Einklang. Hierbei halten Sie besondere Anforderungen bei der Umsetzung der kulturtechnischen Maßnahmen ein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben,
  • Flächen, für die Sie gleichzeitig im Rahmen der Teilmaßnahme „C2 Weinbausteillagen“ des Förderprogrammes nach der VwV FAKT eine Förderung bekommen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg

www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/672926

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Agrarumweltmaßnahmen durch Handarbeitsbewirtschaftung im Weinbau (VwV Förderung .

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