BMEL-Exportförderprogramm

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Exporttätigkeiten verstärken oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie als Unternehmen, Verband oder Vereinigung der Land- und Ernährungswirtschaft, wenn Sie Ihre bisherigen Absatzmärkte sichern und neue erschließen wollen.

Es werden verschiedene Maßnahmen im In- und Ausland gefördert. Diese können zum Teil aufeinander aufbauen.

Im Inland sind das:

  • die Bereitstellung sektor- und produktspezifischer Marktinformationen,
  • Schulungen für eine Gruppe von interessierten Unternehmen,
  • einzelbetriebliche Beratungen für interessierte Unternehmen zur Vorbereitung der Unternehmen auf ihren Auftritt und auf die Präsentation ihrer Produkte im ausländischen Markt.

Im Ausland werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

  • Markterkundungsreisen,
  • Geschäftsreisen,
  • Informationsveranstaltungen,
  • Kontaktbörsen,
  • imagefördernde Maßnahmen zur Marktsicherung und zum Marktausbau,

Wirtschaftsdelegationsreisen zur Marktpflege und Markterschließung und

  • Erstellung von Print- und e-Medien zur Information von Kundinnen und Kunden und Verbraucherinnen und Verbrauchern.
  • Für Behördenreisen nach Deutschland sowie vor- und nachbereitende Aktivitäten, das Veranstalten von Fachkongressen, Tagungen und Seminaren, die den Austausch und die Weitergabe von Fachkenntnissen fördern sowie Feldtage, Maschinenvorführungen und Tierschauen im Ausland, können Sie eine Förderung erhalten.
  • Die Förderung wird Ihnen in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Ihre förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.
  • Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich überregionale nichtstaatliche Organisationen als juristische Person mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu zählen insbesondere Dach- und Fachverbände sowie die Exportförderorganisation der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerte Bereiche.

Als einzelnes Unternehmen oder im Zusammenschluss von weniger als 5 Unternehmen sind Sie nicht antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss erheblich im Interesse des Bundes liegen und darf nicht zusätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden.
  • Sie müssen die notwendigen Qualifikationen und ausreichend personelle sowie materielle Kapazitäten besitzen, um das Projekt durchzuführen.
  • Mit Ihrem Vorhaben muss eine günstige Prognose zur Verwertung Ihrer Ergebnisse verbunden sein. Auch sollten Sie mit Ihrem Projekt wirtschaftlichen Erfolg erwarten und einen Nutzen für die Gesamtwirtschaft erbringen. Die Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen sollte ebenfalls ein Ziel Ihres Projekts sein.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sichern.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben, wenn Sie den Antrag stellen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

53179 Bonn

0228 68453258

www.ble.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter BMEL-Exportförderprogramm von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, .

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