Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Worum es geht

Wenn Sie in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) Bio-Lebensmittel einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den anfallenden externen Beratungskosten erhalten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Sie als Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), wenn Sie Bio-Lebensmittel einsetzen.

Gefördert werden externe Beratungen. Die Beratungen können sich auf die Neuaufnahme von Bio-Lebensmitteln beziehen oder auch auf die Erweiterung Ihres Speisenangebots mit Bio-Lebensmitteln. Es können auch zusätzliche Beratungsinhalte gefördert werden, beispielsweise Informationen und praktische Hilfeleistungen zu folgenden Themen:

  • Vermeidung von weiteren Abfällen,
  • Saisonalität in Verbindung mit einem regionalen Bezug von Obst und Gemüse, energiesparende Zubereitung,
  • Reduzierung des Anteils von Lebensmitteln tierischen Ursprungs,
  • besondere Aspekte des Tierwohls, Natur- und Umweltschutzes,
  • Treibhausgas-Neutralität,
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der AHV grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Beratungskosten,
  • für Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, maximal 90 Prozent der Beratungskosten,
  • insgesamt mindestens EUR 1.500 und maximal EUR 35.000.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 2 Monate vor der 1. Beratung an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Unternehmen und

öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland.
  • Ihre Beratung wird von externen selbstständigen Beratenden oder einem Beratungsunternehmen durchgeführt.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater verfügt über die erforderlichen Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen.
  • Zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides haben Sie noch nicht mit der Beratung begonnen.
  • Den Inhalt der Beratung sowie die wesentlichen Ergebnisse hält der Berater oder die Beraterin in einem Kurzbericht fest.
  • Sie dürfen kein Insolvenzverfahren beantragt haben.
  • Ihr Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

53179 Bonn

0228 68452782

www.ble.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von P.