Förderung im Rahmen der Exportinitiative Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI)
Worum es geht
Als Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung bei der Erschließung von Auslandsmärkten im Rahmen der Exportinitiative Sicherheits- und Verteidigungsindustrie des BMWK erhalten. Die Förderangebote umfassen Informationsveranstaltungen zu Auslandsmärkten, Markterkundungs- und Geschäftsanbahnungsreisen, Leistungsschauen im Ausland sowie Informationsreisen ausländischer Entscheidungstragende nach Deutschland. Die Exportinitiative hilft deutschen Unternehmen dabei: die Sichtbarkeit innovativer Lösungen aus Deutschland in den Zielmärkten zu fördern. die Marktchancen und Absatzmöglichkeiten deutscher Produkte, Technologien und Dienstleistungen im Bereich Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft in relevanten Zielmärkten zu verbessern. SVI-Wirtschaftsmärkte in den großen Wachstumsmärkten unter etwaiger Berücksichtigung rechtlicher Beschränkungen der nationalen, europäischen und internationalen Exportkontrolle zu entwickeln und auszubauen. die bestehenden deutschen Aktivitäten in diesem Handlungsfeld zu bündeln, zu konzentrieren und zu erweitern. die Sichtbarkeit für politische Entscheidungsträger und Marktteilnehmende in den Zielmärkten zu erhöhen.
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der „Exportinitiative Sicherheits- und Verteidigungsindustrie“ Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Das Programm ist Bestandteil des BMWK-Markterschließungsprogramms.
Die Exportinitiative SVI soll sich grundsätzlich auf alle relevanten Märkte beziehen. Die Identifizierung von Zielmärkten soll überwiegend „anlassbezogen“ erfolgen, das heißt es sollen Länder adressiert werden, in denen aus verschiedenen Gründen unter Beachtung der nachfolgenden Ziele bedeutende Beschaffungsvolumina in den kommenden Jahren zu erwarten sind.
Die Auswahl richtet sich dabei nicht allein nach wirtschaftlichen Aspekten, sondern soll auch sicherheitspolitischen und rüstungsindustriellen Erwägungen Rechnung tragen.
Ziele der Exportinitiative SVI
Zusammenfassend sollen vor allem folgende 2 Ziele erreicht werden:
- Übergreifend soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Branche mit Sitz und Geschäftsbetrieb vorrangig in Deutschland der Einstieg in den Zielmarkt erleichtert beziehungsweise eine Steigerung des Marktanteils ermöglicht werden. Operativ sollen Entscheidungsträger von Unternehmen der Branche mit Sitz in Deutschland über Geschäftsmöglichkeiten im Zielland informiert und im Rahmen der Delegationsreise ins Zielland mit potentiellen Geschäftspartnern in Kontakt kommen. Für Unternehmen der Verteidigungsbranche stellen dies vorrangig staatliche Stellen (primär das jeweilige Verteidigungsministerium) dar.
- Parallel sollen der Branchenstatus in Deutschland sowie interessante Lösungen in Form von Technologien, Dienstleistungen und spezifische Kernkompetenzen im Bereich Sicherheit und Verteidigung den Multiplikatoren und Akteuren aus Wirtschaft, Politik/Verwaltung und Forschung/Entwicklung im Zielland präsentiert werden.
Module und Maßnahmen
Die Exportinitiative bietet verschiedene Module und Maßnahmen an. Diese umfassen die Vorbereitung und Durchführung von:
- Informationsveranstaltungen in Deutschland zu den betreffenden Auslandsmärkten unter Einbeziehung deutscher und lokaler Experten,
- Markterkundungs- und Geschäftsanbahnungsreisen in interessante Zielmärkte zur gezielten Sondierung von Geschäftschancen und Kontakten sowie für individuelle Einzelgespräche mit potenziellen Kunden, Importeuren sowie Vertriebs- und Kooperationspartnern,
- Leistungsschauen im Ausland zur Vorstellung von Produkten, Dienstleistungen und möglichen Kooperationsfeldern vor ausländischem Fachpublikum sowie
- Informationsreisen ausländischer Multiplikatoren: Durchführung von fachbezogenen Geschäftsreisen von Entscheidungsträgern ausgewählter Zielländer nach Deutschland zur Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen sowie an ausgewählten Unternehmens- beziehungsweise Objektbesuchen mit dem Ziel der Vermittlung von relevanten Marktinformationen und der Werbung für deutsche Technologien, Produkte und Dienstleistungen.
Antragsberechtigte
Die Exportinitiative SVI richtet sich vorrangig an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der Sicherheits- und Verteidigungsbranche und Startups, sollte aber auch anderen Unternehmen offen stehen (mit Unternehmenssitz in Deutschland).
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung kommt den Unternehmen indirekt zugute und richtet sich nach der Art der jeweiligen Maßnahme. Sie erfolgt insbesondere durch:
- die Vermittlung von fach- und länderbezogenen Informationen und Spezialwissen,
- die Beratung der teilnehmenden Unternehmen auf der Grundlage erstellter Branchenprofile, spezifischer umfangreicher Länder-, Markt- und Brancheninformationen und -analysen,
- die Identifizierung und Kontaktanbahnung von und zu potenziellen Geschäftspartnern,
- die Vorbereitung und Durchführung von Geschäftstreffen in Deutschland oder im jeweiligen Zielland und
- die Nachbereitung für die Teilnehmenden.
- Von den Teilnehmenden wird je nach Art der Maßnahme ein Eigenbeitrag erhoben. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten (Nebenkosten) zu und zwischen den Gesprächsterminen beziehungsweise den Besuchen der Delegation im jeweiligen Zielland oder in Deutschland tragen die Teilnehmenden selbst.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Die Exportinitiative SVI wird von der Geschäftsstelle Markterschließung für KMU bei der GTAI in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut.
Die Geschäftsstelle Markterschließung und das Fachreferat im BMWK (IVD6) sind zuständig für die inhaltliche Aufstellung und fachliche Durchführung des jährlich aufgestellten Programms der Exportinitiative sowie für die Qualitätssicherung. Sie unterstützen unter anderem die beauftragten Projektträger fachlich bei der konzeptionellen, inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Einzelmaßnahmen und der Einbindung von deutschen und lokalen Stellen und Fachexperten.
Das BAFA ist bei der Umsetzung des jeweiligen Jahresprogramms für das Ausschreibungsverfahren, die Vergabe von Aufträgen beziehungsweise die Bewilligung von Zuwendungen, die administrative Abwicklung sowie die Prüfung der Abrechnung von Einzelmaßnahmen zuständig.
Die Auswahl der teilnehmenden Unternehmen erfolgt durch die beauftragten Projektträger. Auswahlkriterien sind unter anderen die Marktfähigkeit der Güter, Produkte beziehungsweise Dienstleistungen sowie die entsprechende Nachfrage im jeweiligen Zielland.
Anträge interessierter Unternehmen zur Teilnahme an den Einzelmaßnahmen können an die jeweiligen Projektträger gerichtet werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Markterschließung oder an das BMWK, Referat IVD6.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
53123 Bonn
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen der Exportinitiative Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.