Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderart
Zuschuss
Stand
13.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie wirtschaftliche Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert externe Beratungsleistungen zum Markteintritt von Unternehmen in Afrika. Die bedarfsorientierten Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks unterstützen wirtschaftliche Vorhaben in Afrika.

Gefördert werden Beratungen durch gelistete Beratungsunternehmen zu folgenden Beratungsthemen:

  • länder- oder branchenspezifische Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben in Afrika,
  • rechtliche Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben,
  • Prüfung auf Marktfähigkeit eines organisatorischen, finanziellen und gegebenenfalls produktbezogenen Umsetzungskonzepts unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte (Business Case),
  • Beratung zur Finanzierung der Durchführung Ihres Vorhabens.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten.
  • Der Umfang der Förderung beträgt 85% der förderfähigen Ausgaben. Pro Beratung werden maximal 15 Beratertage gefördert.

Folgende Tageshöchstsätze sind förderfähig:

  • Marktanalyse, Marktrecherche, Geschäftspartner und Kontakte vor Ort, Zoll-/Einfuhrbestimmungen, Logistik und Transport bis zu 864,00 EUR,
  • Business-Case-Berechnung, Zertifizierungen und Normen, Aufbau Vertriebsstruktur bis zu 1.080,00 EUR,
  • Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, rechtliche Rahmenbedingungen bis zu 1.296,00 EUR.
  • Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 3 Beratungsgutscheine à maximal 16.524,00 EUR nutzen, insgesamt maximal 49.572,00 EUR.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit substanziellem Interesse am Markteintritt in Afrika.
  • Antragstellende müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR erwirtschaften.
  • Sie beauftragen ein Beratungsunternehmen beziehungsweise eine Beratungsorganisation, die seit mindestens 3 Jahren am Markt ist und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet ist.
  • Die Beratung wird durch das Beratungsunternehmen wettbewerbs- und vertriebsneutral durchgeführt.
  • Sie schließen einen Beratungsvertrag ab.
  • Sie vereinbaren marktübliche Konditionen.
  • Sie beginnen mit den Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 13.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

65760 Eschborn

+49 6196 9081 020

www.bafa.de/DE/Home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika von Bundesm.

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