Beihilferecht: wann darf der Staat überhaupt fördern?

Eine staatliche Beihilfe ist ein wirtschaftlicher Vorteil aus öffentlichen Mitteln, der bestimmte Unternehmen begünstigt und den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann.

Das Verbot steht vor der Förderung

Der europäische Ausgangspunkt ist ein Verbot: Beihilfen, die den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar. Jede Förderung, die ein deutsches Unternehmen erhält, braucht deshalb einen Grund, warum sie trotzdem zulässig ist.

Für den Antragsteller ist das selten sichtbar, denn die Rechtfertigung liegt beim Fördergeber. Sichtbar wird sie an zwei Stellen: an der De-minimis-Erklärung und an den Förderquoten, die eine Richtlinie festlegt.

Die drei Wege zur zulässigen Förderung

Kein Beihilfetatbestand. Fehlt eines der Merkmale, greift das Verbot nicht. Eine Förderung an eine Einrichtung, die nicht wirtschaftlich tätig ist, ist keine Beihilfe.

Freistellung. Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung erklärt ganze Gruppen von Beihilfen für zulässig, ohne Einzelanmeldung. Darauf stützen sich die meisten Förderprogramme für Forschung und Entwicklung.

De-minimis. Unterhalb der Schwelle gilt die Beihilfe als unbedenklich klein.

Warum die Förderquote nicht frei verhandelbar ist

Wer sich fragt, warum ein Programm 25 Prozent zahlt und nicht 60, findet die Antwort selten in der Kasse des Fördergebers, sondern in der Freistellungsverordnung. Sie legt je Art des Vorhabens Höchstintensitäten fest, gestaffelt danach, wie marktfern die Arbeit ist und wie groß das Unternehmen. Ein Fördergeber, der darüber hinausginge, gewährte eine unzulässige Beihilfe.

Wo das geregelt ist

Artikel 107 Absatz 1 AEUV
Staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit die Verträge nichts anderes bestimmen.
Artikel 108 Absatz 3 AEUV
Beihilfevorhaben sind der Kommission rechtzeitig anzuzeigen; vor einer abschließenden Entscheidung darf die Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO)
Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung erklärt bestimmte Gruppen von Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar und stellt sie von der Anmeldepflicht frei.

Häufige Fragen

Was ist eine staatliche Beihilfe?

Ein wirtschaftlicher Vorteil aus staatlichen Mitteln, der bestimmten Unternehmen zugutekommt und geeignet ist, den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Alle Merkmale müssen zusammenkommen.

Was ist die AGVO?

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Sie erlaubt den Mitgliedstaaten, ganze Gruppen von Beihilfen ohne Einzelanmeldung bei der Kommission zu gewähren. Die meisten deutschen Förderrichtlinien stützen sich darauf.

Muss ich mich als Antragsteller mit Beihilferecht befassen?

In der Regel nur an zwei Stellen: bei der De-minimis-Erklärung und bei den Angaben zur Unternehmensgröße, weil beide über die zulässige Förderquote entscheiden.

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