Allgemeine Kulturförderrichtlinie

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich Kunst und Kultur Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kulturschaffende oder Kultureinrichtung bei Projekten in folgenden Bereichen:

  • freie Theater, Orchester und Musikgruppen,
  • soziokulturelle Einrichtungen und Maßnahmen,
  • Jugendkunstschulen,
  • bildende Kunst,
  • Heimatpflege,
  • kommunale und sonstige nichtstaatliche Museen,
  • Musikschulen,
  • kommunale Kultureinrichtungen und -projekte.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.
  • Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtliches Engagement darf 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweils zuständige Stelle. Weitere Auskünfte erteilt das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie natürliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Für die einzelnen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.
  • Ehrenamtliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten können Sie bei der Ermittlung des Eigenanteils miteinbeziehen.
  • Ihr Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
  • Sie müssen spätestens bis zum 30.6. des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Förderung vorlegen.
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist bis zu einer Zuwendungshöhe von EUR 50.000 möglich.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

55116 Mainz

06131 160

mffki.rlp.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Allgemeine Kulturförderrichtlinie von Bundesministerium für Wirtschaft und Klima.

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