Förderung kommunaler Kultureinrichtungen und -projekte (Förderrichtlinie Kultur)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Rheinland-Pfalz
- Bereich
- Kultur, Medien & Sport
- Fördergeber
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz
- Stand
- 08.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune ein festivalähnliches Kulturprojekt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Ihre kommunale Kultureinrichtung und Ihr Kulturprojekt mit Zuschüssen.
Sie erhalten die Förderung für
- Honorare,
- Steuern,
- Sozialkosten für Künstlerinnen und Künstler,
- Veranstaltungskosten für kommunale Theater,
- Vorhaben mit Festivalcharakter.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in besonders begründeten Fällen bis zu 50 Prozent.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30. Oktober für das folgende Kalenderjahr an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen und juristische Personen mit kommunaler Beteiligung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr zu förderndes Kulturprojekt ist deutlich als festivalähnliches Vorhaben profiliert und hebt sich hinsichtlich des künstlerischen Anspruchs sowie der (über-)regionalen Bedeutung vom allgemeinen Kulturprogramm einer Kommune ab.
- Die Thematik Ihres Kulturprojekts ist übergreifend und weist eine homogene Struktur und eine einheitliche Präsentation auf.
- Die von Ihnen erhobenen Eintrittsgelder liegen im mittleren Rahmen regional vergleichbarer Veranstaltungen.
- Sie decken ein Drittel der Gesamtausgaben durch Eintrittsgelder und ein weiteres Drittel durch Eigenfinanzierung ab.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung kommunaler Kultureinrichtungen und -projekte (Förderrichtlinie Kultur).
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