Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen

Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.

Worum es geht

Wenn Sie als nicht staatliches Museum Ihre Sammlung pflegen, erhalten oder vergrößern oder wichtige museale Aktivitäten durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als nicht staatliches Museum beim Auf- und Ausbau Ihrer Infrastruktur und bei der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten.

Sie erhalten die Förderung für:

  • Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt der Sammlungen,
  • Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen,
  • Projekte zur verbesserten Besucherorientierung,
  • die Neupräsentation der Sammlung,
  • Ausstellungsprojekte,
  • Publikationen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000 bei kommunalen Museen und EUR 500,00 bei sonstigen Museen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte in 3-facher Ausfertigung vor Beginn des Vorhabens und bis zum 31.10. für das folgende Kalenderjahr oder bis zum 30.4. für das laufende Haushaltsjahr an den Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nicht staatliche Museen, die ganz oder teilweise von Kommunen oder von Stiftungen oder Vereinen getragen werden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie verfügen über eine gesicherte Trägerschaft.
  • Für den Fall, dass Sie von einer Stiftung oder einem Verein getragen wird, erbringen Sie den Nachweis der Gemeinnützigkeit und des öffentlichen Interesses an der Einrichtung.

Sie verfügen unter anderem über folgende Eigenschaften:

  • ausstellungsgeeignete Sammlungsbestände und tragfähiges Sammlungskonzept,
  • museumsgerechte Räumlichkeiten,
  • regelmäßige Öffnungszeiten,
  • Nachweis des Kontakts mit Tourismuseinrichtungen,
  • Werbekonzept.
  • Wollen Sie ein Museum neu gründen, müssen Sie ein tragfähiges, auch die dauerhafte Finanzierung umfassendes Gesamtkonzept vorlegen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die rein privaten Zwecken dienen, nicht ausreichend öffentlich zugänglich sind oder deren musealer Bildungsauftrag hinter dem Unternehmenszweck zurückbleibt.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.

67061 Ludwigshafen

0621 5292523

www.museumsverband-rlp.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen von Bu.