Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt Geflüchtete aufnehmen und die einheimische Bevölkerung dazu angemessen informieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune dabei, Ihre Willkommenskultur zu stärken und die einheimische Bevölkerung in Bezug auf die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen aufzuklären.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 20.000 jährlich.

Ihren Antrag richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen vor allem diese Maßnahmen durchführen:

  • Veranstaltungen, Gesprächs- und Diskussionsrunden, Erstellung von Informationsunterlagen und Flyern sowie die Nutzung sozialer Netzwerke und anderer geeigneter Medien mit gebietsbezogener lokaler Wirkung,
  • Seminare zur Schulung von Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung.
  • Ihre Schulungsmaßnahmen müssen der Verbesserung der interkulturellen Kompetenzen der Beschäftigten der Landkreise und kreisfreien Städte dienen.
  • Sie müssen an geeigneter Stelle darauf hinweisen, dass das Projekt mit Mitteln des Ministeriums gefördert wird.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

06846 Dessau-Roßlau

0340 6506500

lvwa.sachsen-anhalt.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur von Bundesministerium für Wirtsch.

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