Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Arbeit von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis.

Sie die Förderung für

  • Einsatz und Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Betreuung, Beratung und Begleitung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern – vor allem von Asylsuchenden, Geduldeten und aufgrund eines Asylverfahrens Schutzberechtigten – sowie von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Unterstützungsbedarf,
  • Gewinnung und Qualifizierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sowie
  • die notwendigen Sachkosten bei der Anleitung und Koordinierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Sie erhalten grundsätzlich einen Sockelbetrag von EUR 25.000, die darüber hinausgehende Zuschusshöhe ist abhängig vom Verhältnis der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung zu der im jeweiligen Haushaltsjahr für die Förderung zur Verfügung stehenden Gesamtsumme.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 207.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Die von Ihnen eingesetzten Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sollen in einem oder mehrerem der folgenden Lebensbereiche tätig sein:

  • Unterstützung bei Wohnungssuche, Umzug, Ausstattung der Wohnung, Kommunikation mit Vermieterinnen und Vermietern,
  • Orientierung am Wohnort, insbesondere Begleitung bei Arztbesuchen, bei Behördengängen und Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden, Unterstützung beim Einkauf, beim Kita-, Hort- und Schulbesuch sowie Hausaufgabenhilfe,
  • Unterstützung hinsichtlich der Mobilität, Unterstützung und Begleitung bei der Teilhabe an kulturellen, sportlichen oder gemeinnützigen Angeboten sowie gemeinsame Freizeitaktivitäten, eigene Mitgestaltung von Begegnungs- und Freizeitformaten und bei der Selbstorganisation in Vereinen in der Nähe des Wohnorts,
  • Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sowie bei sonstigen Plänen der Existenzgründung,
  • Unterstützung bei Familiennachzug,
  • Unterstützung zur Sprachförderung,
  • Hilfe in Vertragsangelegenheiten (auch bei Banken und Versicherungen) sowie in Steuerangelegenheiten,
  • Vermittlung und Begleitung zu hauptamtlichen Beratungsstellen (etwa bei Scheidung, Schulden, Sucht),
  • Unterstützung bei besonderen Förderbedarfen (etwa bei Behinderung),
  • Hilfe bei muttersprachlichen Übersetzungen (Sprachmittlung),
  • Begleitung bei Gerichts- und Behördenterminen (vor allem bei Terminen bei Polizeidienststellen, wenn dies im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit zulässig ist).
  • Sie müssen ein Betreuungskonzept vorlegen, das unter Berücksichtigung Ihrer Unterbringungssituation Bedarf, Ziele und Inhalte der ehrenamtlichen Integrationslotsentätigkeit, das Verfahren zur Gewinnung und Qualifizierung aufzeigt. Auch Maßnahmen zur sachgerechten Anleitung, Koordinierung und Vernetzung von Integrationslotsen müssen dargelegt werden.
  • Sie müssen an geeigneter Stelle darauf hinweisen, dass Ihr Projekt mit Mitteln des Ministeriums gefördert wird.
  • Der Einsatz der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen muss besonders gewürdigt werden, zum Beispiel durch Überreichung von Urkunden an die ehrenamtlich Tätigen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

06846 Dessau-Roßlau

0340 65060

lvwa.sachsen-anhalt.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotse.