Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener (Alphabetisierungsrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds Plus – ESF-RL-Alpha)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen-Anhalt
- Fördergeber
- Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Zahl der erwachsenen Menschen mit geringen Lese- und Schreibfähigkeiten sowie geringen Grundbildungskompetenzen bedeutend gesenkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens durchführen.
Sie erhalten die Förderung für
- Bildungsveranstaltungen zur Alphabetisierung und Grundbildung von Menschen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz,
- die Einrichtung regionaler Grundbildungszentren mit Unterstützungsstruktur zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener,
- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gesellschaft zum Themenschwerpunkt Alphabetisierung und Grundbildung,
- Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit (Fort- und Weiterbildung),
- Modellprojekte für innovative Lehr- und Lernerfahrungen auf dem Gebiet der Alphabetisierung und Grundbildung sowie neue Möglichkeiten der Ansprache und Gewinnung von Zielgruppen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre, bei Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit (Fort- und Weiterbildung) maximal 6 Jahre.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.4. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat ESF-Förderung (Referat 302).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung des Landes Sachsen-Anhalt anerkannt sind, sowie auch nicht anerkannte Einrichtungen.
Kooperationen zwischen Einrichtungen sind möglich, auch mit Einrichtungen ohne Erfahrungen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen als Antragstellerin mehrjährige Erfahrungen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit sowie den Sitz Ihrer Einrichtung im Land Sachsen-Anhalt nachweisen.
- Sie müssen für die sachgerechte Umsetzung des Projektes Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, über ausreichend Mittel verfügen und Qualifikationen des von Ihnen eingesetzten Personals belegen.
- Mit dem Vorhaben müssen Sie die Lese- und Schreibkompetenzen sowie Grundbildungskompetenzen von Erwachsenen verbessern, ein beschäftigungspolitisches Ziel verfolgen oder auf die Verbesserung der Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe abzielen.
- Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen pro Projekt mindestens EUR 50.000 betragen.
- Beachten Sie außerdem die spezifischen Voraussetzungen für die jeweilige Maßnahme.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Nebenstelle Dessau
06846 Dessau-Roßlau
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener (Alphabetisierung.
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