Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)
Worum es geht
Wenn Sie an Ihrer Hochschule in Bayern eine Erfindung validieren oder mit einem innovativen Produkt eine Existenzgründung planen, können Sie vom Freistaat Zuschüsse erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als bayerische staatliche Hochschule bei der Validierung erfolgversprechender Forschungsergebnisse und Erfindungen (Validierungsprogramm) und bei Existenzgründungen aus Ihrer Hochschule (FLÜGGE).
Sie bekommen die Förderung
- im Programm FLÜGGE: vor und zu Beginn der Existenzgründung, vor allem zur Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle bis zur Gründungsreife.
- im Validierungsprogramm: für die Erforschung und Entwicklung technologisch neuer oder deutlich besserer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, um sie anschließend in die industrielle Forschung zu überführen.
Sie erhalten einen Zuschuss oder ein Stipendium
- im Programm FLÜGGE von pauschal EUR 2.500 pro Monat plus EUR 150,00 je unterhaltspflichtigem Kind,
- im Validierungsprogramm von maximal EUR 300.000 je Vorhaben für die Dauer von bis zu 18 Monaten.
- Ihren Antrag reichen Sie bitte im Rahmen besonderer Förderaufrufe beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen genküpft:
Ihr Vorhaben muss
über den Stand der Technik hinausgehen oder im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sein,
deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen und
ausreichende Erfolgsaussichten haben (positive Fortsetzungsprognose).
FLÜGGE-Programm:
- Als Gründungswilliger oder Gründungswillige müssen Sie der Hochschule angehören, die den Antrag stellt. Sie dürfen dort mit einem Zeitanteil von bis zu 50 Prozent beschäftigt sein.
- Ihre Hochschule muss einen Mentor oder eine Mentorin benennen und Ihnen kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren und weitere Infrastruktur) zur Verfügung stellen.
- Mindestens ein Gründungswilliger oder eine Gründungswillige muss die Nutzungs-/Schutzrechte (mit) innehaben.
Validierungsprogramm:
- Ihr Vorhaben muss als nichtwirtschaftliche Tätigkeit einzustufen sein.
- Sie müssen die schutzrechtliche Sicherung Ihrer Erfindung oder Forschungsergebnisse (zum Beispiel Patente) abgeklärt haben.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bayern Innovativ GmbH
90402 Nürnberg
+49 800-0268724 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:30 – 15:00 Uhr, Freitag 09:30 – 13:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) so.
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