Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU)
Worum es geht
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Entwicklungsvorhaben, die mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen zusammenhängen und darauf abzielen, die technologische Basis von neu gegründeten, kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.
Sie erhalten den Zuschuss aus dem Bayerischen Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) auch dann, wenn Sie noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorlegen können. In diesem Fall bekommen Sie die Förderung für Konzeptvorhaben in der experimentellen Entwicklung (Vorentwicklung).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie erhalten
- bei Entwicklungsvorhaben bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Softwareunternehmen maximal EUR 150.000,
- bei Konzeptvorhaben bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 26.000, in Ausnahmefällen maximal EUR 52.000.
- Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 15.000.
- Richten Sie Ihre Projektskizze und Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens auf elektronischem Weg an den beauftragten Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Personen, die ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen gründen wollen und über das notwendige technische Fachwissen verfügen, und
- technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß EU-Definition, die seit weniger als 6 Jahren existieren und weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss
- mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein,
- technisch machbar erscheinen,
- Prototypen neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen hervorbringen, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen erwarten lassen,
- der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sein,
- in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden.
Sie müssen
- über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial für das Vorhaben verfügen,
- im angemessenen Umfang Eigen- und Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Finanzierungen ersetzt oder verbilligt werden.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bayern Innovativ GmbH
90402 Nürnberg
+49 800-0268724 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:30 – 15:00 Uhr, Freitag 09:30 – 13:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayT.
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