Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung im Bereich Digitalisierung.

Sie erhalten eine Anlaufförderung „Start?Zuschuss!“, wenn Ihr Unternehmen als eine der 20 innovativsten Existenzgründungen im Bereich Digitalisierung in Bayern ausgewählt wird. Mit der Anlaufförderung können Sie Ihre Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts, Forschung und Entwicklung finanzieren.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss über einen Zeitraum von 12 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu EUR 36.000.

Das Verfahren ist 2-stufig. In der 1. Stufe senden Sie Ihre Bewerbung im Rahmen besonderer Förderaufrufe über das Online-Antragsportal an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Eine externe Jury bewertet Ihre Bewerbung. In der 2. Stufe stellen die ausgewählten Unternehmen den Online-Förderantrag bei der zuständigen Regierung.

Sie finden die Bewerbungszeiträume und Fristen zu den jeweiligen Förderaufrufen auf der Webseite „Gründerland Bayern/Finanzierung & Förderung/Start?Zuschuss!“.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

  • Teilnahmeberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
  • deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) und

die zum Bewerbungsfristende den Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Bayern haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen für Ihr Unternehmen ein besonders zukunftsfähiges innovatives Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung vorlegen.
  • Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung Ihres Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

80538 München

089 21620

www.stmwi.bayern.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschu.

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