Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
Worum es geht
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien.
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
- Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (in begründeten Ausnahmefällen auch technische Durchführbarkeitsstudien, um Entwicklungsvorhaben vorzubereiten),
- Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind,
- Anwendung neuer Technologien im Unternehmen.
Sie erhalten die Förderung
- bei Entwicklungsvorhaben und standortrelevanten Technologievorhaben als Zuschuss und
- bei Anwendungsvorhaben als Darlehen.
- Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens und der Größe Ihres Unternehmens ab. Sie beträgt
bei Entwicklungsvorhaben bis zu 25 Prozent und
bei standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 50 Prozent
- der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozent bei mittleren und um 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für standortrelevante Technologievorhaben können Sie die Förderung nur erhalten, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 1 Million betragen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bei Anwendungsvorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 10 Prozent bei mittleren und 20 Prozent bei kleinen Unternehmen.
- Für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben reichen Sie die Projektskizzen und den Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS) beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.
- Bei Anwendungsvorhaben stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, die ihn an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind bei
- Entwicklungsvorhaben mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund),
- standortrelevanten Technologievorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Anwendungsvorhaben ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
- mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss
- sich der experimentellen Forschung zuordnen lassen,
- sich durch einen Innovationsgehalt auszeichnen, der über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgeht,
- mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden, aber technisch machbar sein und
- mittelfristig wirtschaftlichen Erfolg versprechen.
Sie müssen
- das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchführen,
- über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial verfügen.
Technologievorhaben müssen eine außergewöhnliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern haben. Das betrifft folgende Bereiche:
- Beschäftigungseffekte,
- volkswirtschaftlicher Nutzen,
- anschließende wirtschaftliche Verwertung,
- technologische Ambition.
- Für Projekte, die Sie im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen, können Sie die Förderung nicht erhalten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bayern Innovativ GmbH
90402 Nürnberg
+49 800-0268724 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:30 – 15:00 Uhr, Freitag 09:30 – 13:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) von Bundesministerium f.