Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Förderart
Darlehen, Zuschuss
Region
Bayern
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (in begründeten Ausnahmefällen auch technische Durchführbarkeitsstudien, um Entwicklungsvorhaben vorzubereiten),
  • Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind,
  • Anwendung neuer Technologien im Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung

  • bei Entwicklungsvorhaben und standortrelevanten Technologievorhaben als Zuschuss und
  • bei Anwendungsvorhaben als Darlehen.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens und der Größe Ihres Unternehmens ab. Sie beträgt

bei Entwicklungsvorhaben bis zu 25 Prozent und

bei standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 50 Prozent

  • der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozent bei mittleren und um 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für standortrelevante Technologievorhaben können Sie die Förderung nur erhalten, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 1 Million betragen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt bei Anwendungsvorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 10 Prozent bei mittleren und 20 Prozent bei kleinen Unternehmen.
  • Für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben reichen Sie die Projektskizzen und den Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS) beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.
  • Bei Anwendungsvorhaben stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, die ihn an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bei

  • Entwicklungsvorhaben mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund),
  • standortrelevanten Technologievorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Anwendungsvorhaben ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihr Vorhaben muss

  • sich der experimentellen Forschung zuordnen lassen,
  • sich durch einen Innovationsgehalt auszeichnen, der über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgeht,
  • mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden, aber technisch machbar sein und
  • mittelfristig wirtschaftlichen Erfolg versprechen.

Sie müssen

  • das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchführen,
  • über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial verfügen.

Technologievorhaben müssen eine außergewöhnliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern haben. Das betrifft folgende Bereiche:

  • Beschäftigungseffekte,
  • volkswirtschaftlicher Nutzen,
  • anschließende wirtschaftliche Verwertung,
  • technologische Ambition.
  • Für Projekte, die Sie im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen, können Sie die Förderung nicht erhalten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) von Bundesministerium f.

Verwandte Programme

Was wir im selben Durchgang prüfen würden.

Forschung & EntwicklungZuschussBayernErschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft (Handwerk Innovativ)Wenn Sie als Handwerksorganisation und Forschungseinrichtung zusammen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben planen, um Handwerksbetriebe an neue Produkte, neue Produktionsverfahren, neue Formen der Kooperation und an die Erschließung neuer Märkte heranzuführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieForschung & EntwicklungZuschussBayernEuropäische territoriale Zusammenarbeit (INTERREG V) in BayernEuropäische territoriale Zusammenarbeit (INTERREG V) in Bayern Ziel und Gegenstand Im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (INTERREG V) fördert die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die …Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieForschung & EntwicklungZuschussBayernFörderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieForschung & EntwicklungDarlehenBayernInnovationskredit 4.0Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt planen oder als innovatives Unternehmen investieren möchten oder Betriebsmittelbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieForschung & EntwicklungZuschussBayernValidierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)Wenn Sie an Ihrer Hochschule in Bayern eine Erfindung validieren oder mit einem innovativen Produkt eine Existenzgründung planen, können Sie vom Freistaat Zuschüsse erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieForschung & EntwicklungZuschussBayernVorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit (Starttransnationalrichtlinie – StartTransR)Wenn Sie planen, einen Antrag auf Förderung in einem der transnationalen EU-Programme Alpine Space Programme, Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe oder in dem interregionalen EU-Programm Interreg Europe zu stellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Mehr in der Förderdatenbank: Forschung & Innovation (themenoffen) in Bayern · Förderprogramme in Bayern · Förderprogramme für Forschung & Innovation (themenoffen) · Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft — Förderprogramme