Förderprogramm · Freistaat Thüringen — Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

InnoInvest Thüringen

Bis zu 200.000 EUR Pauschalzuschuss für deine nächste Innovations-Investition in Thüringen.

InnoInvest ist das zentrale Thüringer Förderprogramm für innovative Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie wirtschaftsnah tätiger Freiberufler. Du erhältst einen Pauschal-Festbetrag zwischen 2.500 EUR und 200.000 EUR, gestaffelt nach deiner Investitionshöhe. Statt Einzelbelegrechnung reicht ein vereinfachter Verwendungsnachweis. Das Programm läuft laufend — es gibt keinen Stichtag.

FördergeberFreistaat Thüringen — Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
DurchführungThüringer Aufbaubank (TAB), Gorkistraße 9, 99084 Erfurt
ZielgruppeKMU (weniger als 250 Beschäftigte, Umsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR gemäß AGVO Anhang I) sowie wirtschaftsnah tätige Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Alle Branchen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Produktion, Gastronomie, Veranstaltungswirtschaft, Dienstleistung, Kreativwirtschaft) — seit 01.09.2025 einschließlich Freiberufler.
FörderartZuschuss
FörderhöhePauschal-Festbetrag gestaffelt nach förderfähiger Investitionssumme: 2.500 EUR (5.000–10.000 EUR Investition), 5.000 EUR (10.000–20.000 EUR), 10.000 EUR (20.000–50.000 EUR), 20.000 EUR (50.000–100.000 EUR), 40.000 EUR (100.000–200.000 EUR), 60.000 EUR (200.000–300.000 EUR), 90.000 EUR (300.000–450.000 EUR), 120.000 EUR (450.000–600.000 EUR), 160.000 EUR (600.000–800.000 EUR), 200.000 EUR (800.000–1.000.000 EUR).
FördersatzKein prozentualer Fördersatz — die Förderung erfolgt als Pauschal-Festbetrag je Investitionsintervall.
FristKein Stichtag. Anträge werden laufend bearbeitet (open call). Richtlinie gültig bis 31.12.2029 (verification_pending am Originaltext).
DauerUmsetzungsfrist 24 Monate ab Bewilligung (verification_pending am Originaltext); Zweckbindung 5 Jahre ab Schlusszahlung (verification_pending am Originaltext).
BeihilferahmenDe-minimis gemäß VO (EU) 2023/2831 — Höchstbetrag 300.000 EUR über drei Steuerjahre je einziges Unternehmen (verbundene und Partnerunternehmen werden zusammengerechnet).

Unsicher, ob InnoInvest Thüringen zu deinem Vorhaben passt? upsmart prüft es in einer kurzen Demo →

Voraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Thüringen, an der das Vorhaben umgesetzt wird (EFRE-Wirkort-Prinzip; Briefkasten-Adressen ohne operative Tätigkeit sind unzureichend).
  • KMU-Status gemäß AGVO Anhang I: weniger als 250 Beschäftigte UND Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR ODER Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR. Partner- und verbundene Unternehmen werden einbezogen. Wirtschaftsnah tätige Freiberufler sind gleichgestellt.
  • Vorhaben mit Innovationsbezug mindestens auf Unternehmensebene: neues oder wesentlich verbessertes Produkt, Verfahren, Dienstleistung, Geschäftsmodell, organisatorische Veränderung, Digitalisierungs- oder Dekarbonisierungsinvestition. Reine Ersatzbeschaffung oder Routinemodernisierung ohne Innovationssprung sind nicht förderfähig.
  • Förderfähige Investitionssumme zwischen 5.000 EUR (Mindest) und 1.000.000 EUR (Höchst).
  • Kein vorzeitiger Vorhabenbeginn: Erst nach Bewilligungsbescheid darf die Investition beauftragt werden. Angebote einholen ist erlaubt — bindende Bestellungen, Vertragsabschlüsse oder Anzahlungen vor Bewilligung schließen die Förderung aus.
  • De-minimis-Kapazität vorhanden: Die Summe aller De-minimis-Beihilfen an das einzige Unternehmen in den letzten drei Steuerjahren plus der beantragte Zuschuss darf 300.000 EUR nicht überschreiten.
  • Gesamtfinanzierung gesichert: Eigenmittel, Fremdkapital und Zuschuss müssen schlüssig nachgewiesen sein (Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank oder gleichwertig).
  • Drei vergleichbare Angebote pro zu förderndem Wirtschaftsgut müssen eingeholt und dokumentiert werden (verification_pending, ob nach Vereinfachung 2025 Bagatellschwellen gelten).
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne AGVO Art. 2 Nr. 18 (keine negativen Eigenkapitalsituation mit Insolvenzreife, kein laufendes Insolvenzverfahren, keine ausstehende Rückforderung wegen unionsrechtswidriger Beihilfe).
  • Keine Doppelförderung: Für dieselben förderfähigen Kosten dürfen keine weiteren EFRE-, JTF- oder ESF-Plus-Mittel in Anspruch genommen werden.
  • Kein Ausschluss durch De-minimis-Sektorausnahmen gemäß VO (EU) 2023/2831 Art. 1 (z. B. Primärerzeugung Landwirtschaft/Fischerei, Erwerb von Straßengüterverkehrs-Kraftfahrzeugen).

Förderfähige Kosten

  • Materielle Wirtschaftsgüter: Anschaffung aktivierter und betrieblich genutzter materieller Güter, einschließlich baulicher Veränderungen, die mit der Inbetriebnahme direkt zusammenhängen (z. B. Fundamente, Fundamentierungsleistungen).
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter: Aktivierte immaterielle Güter wie Patente und Lizenzen, sofern diese ausschließlich innerhalb der Thüringer Betriebsstätte genutzt werden.
  • Dienstleistungen, die unmittelbar mit dem Erwerb der förderfähigen Güter zusammenhängen (z. B. Montage- und Installationsleistungen).
  • Digitalisierungsinvestitionen: Software-Lizenzen, IT-Hardware, Sensorik, Cloud-Plattformen — explizit förderfähig seit Programmerweiterung 01.09.2025.
  • Maschinen und Anlagen für neue oder wesentlich verbesserte Produktionsverfahren.
  • Investitionen in Energieeffizienz und Dekarbonisierung mit nachweisbarer Innovationswirkung auf Unternehmensebene.

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Vorhabenbeginn

Der häufigste Bewilligungs-Killer. Jede bindende Bestellung, jeder Liefer- oder Leistungsvertrag und jede Anzahlung VOR dem Bewilligungsbescheid macht die betroffenen Investitionspositionen nicht förderfähig. Angebote einholen ist erlaubt — Auftrag erteilen ist es nicht. Halte schriftlich fest, dass vor Bewilligung keine bindenden Bestellungen ausgelöst wurden.

Unzureichender Innovationsnachweis

Reine Ersatzbeschaffung oder Kapazitätserweiterung ohne erkennbaren Innovationssprung wird abgelehnt. Beschreibe in 3–5 Sätzen konkret, was an der Investition für dein Unternehmen NEU ist (Ist-Zustand vs. Soll-Zustand). Die Innovation muss mindestens auf Unternehmensebene vorliegen — ein globaler Durchbruch ist nicht erforderlich.

De-minimis-Limit überschritten

Das Gesamtlimit von 300.000 EUR nach VO (EU) 2023/2831 gilt für das 'einzige Unternehmen' — Beteiligungen und verbundene Unternehmen werden zusammengerechnet. Früherer De-minimis-Bescheide aus anderen Programmen (KfW, Bürgschaften, Landesförderung) müssen vollständig in die De-minimis-Erklärung einfließen. Ein internes De-minimis-Logbuch spart Zeit bei der Antragstellung.

KMU-Status falsch eingeschätzt

Beteiligungen, Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen werden bei der KMU-Prüfung nach AGVO Anhang I zusammengerechnet. Bei Konzern-Anbindung mit Mehrheitsbeteiligung fällt der KMU-Status häufig weg. Prüfe die Beteiligungsstruktur sorgfältig, bevor du einen Antrag einreichst.

Sitz oder Betriebsstätte außerhalb Thüringens

Das Vorhaben muss in Thüringen umgesetzt werden (EFRE-Wirkort-Prinzip). Eine Briefkasten-Adresse ohne echte operative Tätigkeit am Standort genügt nicht. Die TAB prüft dies im Rahmen der Antragsprüfung.

Zweckbindung verletzt

Geförderte Wirtschaftsgüter müssen 5 Jahre ab Schlusszahlung am Thüringer Standort genutzt werden (verification_pending am Originaltext der Richtlinie). Veräußerung, Verlagerung außerhalb Thüringens oder Stilllegung innerhalb dieser Frist führt zur anteiligen oder vollständigen Rückforderung mit Zinsen. Wesentliche Änderungen sind der TAB unverzüglich anzuzeigen.

Antragsprozess

  1. 11 — Innovationsidee schärfen und TAB-Beratung nutzen. Kläre vorab telefonisch oder per E-Mail mit der TAB-Förderberatung (info@aufbaubank.de, 0361 7447-0), ob dein Vorhaben den Innovationsbezug erfüllt. Das ist der häufigste Knackpunkt. Formuliere in 3–5 Sätzen, was an der Investition für dein Unternehmen neu ist.
  2. 22 — Drei Vergleichsangebote einholen. Hole für jedes zu fördernde Wirtschaftsgut drei vergleichbare Angebote ein und dokumentiere die Auswahl-Begründung. Die Angebote müssen datiert sein und vor Antragstellung vorliegen. Auftragserteilung erst nach Bewilligung.
  3. 33 — KMU-Status, De-minimis-Kapazität und Gesamtfinanzierung klären. Erstelle die KMU-Selbsterklärung nach AGVO Anhang I, prüfe deine verbleibende De-minimis-Kapazität gegenüber 300.000 EUR (über drei Steuerjahre) und hole die Durchfinanzierungsbestätigung deiner Hausbank ein.
  4. 44 — Antrag vollständig digital im EFRE-Portal 21–27 der TAB einreichen. Reiche alle Unterlagen über das EFRE-Portal 21–27 der TAB (aufbaubank.de) ein: Antragsformular, Vorhabenbeschreibung mit Innovationsbezug, Vergleichsangebote, KMU-Selbsterklärung, De-minimis-Erklärung, Durchfinanzierungsbestätigung, Selbsterklärung kein vorzeitiger Vorhabenbeginn, aktuelle wirtschaftliche Unterlagen sowie EFRE-Querschnittsziele-Erklärung.
  5. 55 — Bewilligung abwarten. Die TAB bearbeitet Anträge laufend (kein Stichtagsverfahren). Typische Bearbeitungszeit: 6–12 Wochen ab Vollständigkeit (verification_pending). Erst nach Bewilligungsbescheid darfst du Investitionen beauftragen.
  6. 66 — Vorhaben umsetzen und EFRE-Publizitätspflichten erfüllen. Setze das Vorhaben innerhalb von 24 Monaten ab Bewilligung um (verification_pending). Weise EFRE-Kofinanzierung mit EU-/EFRE-Logo auf deiner Website aus. Bei wesentlichen Änderungen am Vorhaben informiere die TAB unverzüglich.
  7. 77 — Vereinfachten Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss erhalten. Reiche den Verwendungsnachweis im EFRE-Portal ein — keine Einzelrechnungen erforderlich, sondern Nachweis der antragsgemäßen Umsetzung (z. B. Inventarverzeichnis, Lieferschein-Übersicht, Foto-Dokumentation). Melde EFRE-Indikatoren. Nach TAB-Prüfung erfolgt die Pauschalauszahlung.

Wie upsmart hilft

upsmart gleicht dein Vorhaben automatisch gegen den De-minimis-Restrahmen und deinen KMU-Status nach AGVO Anhang I ab — inklusive Partnerunternehmen — und prüft dabei, ob eine Kombination mit weiteren Bundes- oder Landesprogrammen die 300.000-EUR-Grenze nicht sprengt. Passt InnoInvest, erstellt das System einen prüfungssicheren Antragsentwurf mit Innovationsbeschreibung und Vorhabensdarstellung; dein Team entscheidet und reicht ein. Fristen und die Zweckbindungsfrist (5 Jahre ab Schlusszahlung) werden automatisch getrackt.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

InnoInvest ist beihilferechtlich auf De-minimis-Basis (VO (EU) 2023/2831) gestellt. Eine Kombination mit weiteren De-minimis-Beihilfen ist möglich, solange das Gesamtlimit von 300.000 EUR über drei Steuerjahre je einziges Unternehmen nicht überschritten wird. Eine Parallelförderung derselben Investitionskosten aus anderen EFRE-, JTF- oder ESF-Plus-Programmen oder aus GRW-Investitionszuschüssen ist ausgeschlossen (Doppelfinanzierungsverbot VO (EU) 2021/1060 Art. 63). Kompatibilität mit KfW-Darlehen (Fremdkapital-Anteil) ist möglich, sofern kein EFRE-Förderelement im KfW-Produkt enthalten ist.

Häufige Fragen

Muss meine Investition eine Weltneuheit sein?

Nein. Die Innovation muss mindestens auf Unternehmensebene vorliegen — es reicht, wenn das Produkt, das Verfahren oder die Technologie für dein Unternehmen neu ist. Ein global neuer Durchbruch ist nicht erforderlich.

Kann ich mehrere Investitionen in einem Antrag bündeln?

Ja. Zusammenhängende Investitionen können in einem InnoInvest-Antrag gebündelt werden. Das erhöht die Gesamtinvestitionssumme und hebt den Pauschalzuschuss in eine höhere Stufe — bis maximal 200.000 EUR bei einer Investitionssumme von 800.000 bis 1.000.000 EUR.

Was passiert, wenn ich vor der Bewilligung bereits bestelle?

Jede bindende Bestellung, jeder Vertragsabschluss oder jede Anzahlung vor dem Bewilligungsbescheid führt dazu, dass die betroffene Investitionsposition nicht förderfähig ist. Angebote einholen ist ausdrücklich erlaubt — die Beauftragung darf aber erst nach Bewilligung erfolgen.

Sind Softwarelizenzen und Cloud-Plattformen förderfähig?

Ja. Seit der Programmerweiterung zum 01.09.2025 gehören Digitalisierungsinvestitionen — darunter Software-Lizenzen, IT-Hardware, Sensorik und Cloud-Plattformen — explizit zum förderfähigen Rahmen. Entscheidend ist, dass die Prozessdigitalisierung eine Innovation auf Unternehmensebene darstellt.

Wie lange läuft das Programm noch und wann ist der nächste Stichtag?

InnoInvest läuft als open call — es gibt keinen Stichtag und kein Ranking. Anträge werden laufend bearbeitet. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2029 (verification_pending am Originaltext). Antragsstellung solange Mittel verfügbar sind.

Primärquellen

InnoInvest Thüringen mit upsmart beantragen.

30-minütige Demo am konkreten Fall. Wir zeigen Ihnen, wie die Plattform Förderprogramme strukturiert und Doppelförderungen mit anderen Programmen sichtbar macht.

Demo buchen
Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
“The final layer of corporate funding.”
Frankfurt · DSGVO · keine US-Clouds.