Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz im ländlichen Raum ein Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz im ländlichen Raum bei Investitionen, die den Endenergieverbrauch in Ihren Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken. Das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ basiert auf den Maßgaben der Bayerischen Regionalförderung (BRF) beziehungsweise der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionen:

  • technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung, Anschaffung beziehungsweise Herstellung von Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung),
  • Sanierung von Gebäuden einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung,
  • Neubau von Gebäuden einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Kühl-Raumluft und Heizungstechnik sowie der Warmwasserversorgung.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz. Dabei gelten insgesamt folgende Höchstfördersätze:

  • 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW,
  • 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Das Fördergebiet umfasst die EFRE-Schwerpunktgebiete. Eine Förderung für die übrigen Regionen in ganz Bayern, einschließlich der Planungsregion 14 (Großraum München), ist in begrenztem Umfang ebenfalls möglich.

Sie senken mithilfe Ihres Vorhabens den Endenergieverbrauch Ihres Betriebs deutlich und halten dabei folgende Mindesteinsparquoten ein:

  • Bei technischen Anlagen einschließlich Gebäudetechnik muss eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu den bereits im Betrieb vorhandenen beziehungsweise zu ersetzenden Maschinen/Anlagen erreicht werden.
  • Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung müssen einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 70 Prozent haben.
  • Bei der Sanierung von Gebäuden muss der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 20 Prozent unterschritten werden.
  • Bei Neubauten muss der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des GEG um mindestens 12,5 Prozent unterschritten werden.
  • Sie müssen die jeweils geforderte Mindesteinsparung des Endenergieverbrauchs (kWh/Jahr) durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (zum Beispiel eine Architektin und einen Architekten, eine Beraterin und einen Berater, ein externes Planungsbüro oder einen Anlagenhersteller) nachweisen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Bayern

www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ von Bundesministerium für Wirts.

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