Vorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit (Starttransnationalrichtlinie – StartTransR)
Worum es geht
Wenn Sie planen, einen Antrag auf Förderung in einem der transnationalen EU-Programme Alpine Space Programme, Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe oder in dem interregionalen EU-Programm Interreg Europe zu stellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags in den transnationalen Programmen Alpine Space Programme, Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe sowie dem interregionalen Programm Interreg Europe, die mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden.
Sie bekommen die Förderung für
- die inhaltliche Konkretisierung der Projektidee einschließlich der Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne,
- Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der zu erwartenden Projektergebnisse,
- Aufbau einer guten Partnerschaft mit Partnern aus dem jeweiligen Programmraum einschließlich der damit verbundenen Reisetätigkeit,
- Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 18.000.
- Wenn Sie sich Lead-Partner bewerben, aus einer Region mit besonderem Handlungsbedarf kommen oder Interreg-B-Erstantragstellerin und - antragsteller sind, kann der Fördersatz auf höchstens 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.
- Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 und dürfen maximal EUR 30.000 betragen.
- Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme elektronisch an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Zuvor müssen Sie sich durch die zuständigen Referate im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe, Interreg Europe) beziehungweise im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Alpine Space Programme) sowie der jeweiligen Nationalen Kontaktstellen (falls vorhanden) persönlich beraten lassen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, Universitäten, Unternehmen oder Verbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen den Projektantrag gemeinsam mit Partnern aus mindestens 2 oder mehr am Programm beteiligten weiteren Staaten beim jeweiligen Programmsekretariat in englischer Sprache einreichen.
- Ihr Projekt muss einen eindeutigen Mehrwert für die räumliche Entwicklung Bayerns haben und insbesondere zu den Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm 2013 (LEP) in den Kapiteln „Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit“, „Demografischer Wandel“, „Klimawandel“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ beitragen.
- Aus der angestrebten staatenübergreifenden Zusammenarbeit muss sich ein Mehrwert ergeben.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Dritte, die Sie als Antragstellerin und Antragsteller bei der Projektentwicklung und Antragstellung unterstützen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
80538 München
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Vorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen und interregion.