Förderprogramm · KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Modellprojekte Smart Cities (MPSC)

Bis zu 15 Mio. EUR Zuschuss für die digitale Stadtentwicklung deiner Kommune — nach Smart City Charta, mit verbindlichem Ratsbeschluss.

Modellprojekte Smart Cities (MPSC) ist das zentrale Bundesprogramm für Kommunen, die Digitalisierung und Stadtentwicklung integriert angehen. In Phase A (Strategieentwicklung, 12 Monate, max. 2,5 Mio. EUR) erarbeitet die Kommune eine gesamtstädtische Smart-City-Strategie nach der Smart City Charta. In Phase B (Umsetzung, max. 4 Jahre, max. 15 Mio. EUR) werden daraus konkrete Investitionen in Infrastruktur, Hard- und Software sowie Betriebsstrukturen. Der Bund fördert 65 % der förderfähigen Kosten — bei Kommunen in Haushaltsnotlage 90 %. Stand Juni 2026 ist kein neuer Förderaufruf offen; das Programm wird auf einen möglichen Folgeaufruf im Cluster 'Smarte Städte und Regionen' beobachtet.

FördergeberKfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
DurchführungKfW Bankengruppe (Förderprodukt Nr. 436), fachliche Begleitung durch die Koordinierungs- und Transferstelle Modellprojekte Smart Cities (KTS) beim DLR
ZielgruppeKommunale Gebietskörperschaften jeder Größe (Gemeinden, Städte, Landkreise), Gemeindeverbände und interkommunale Zusammenschlüsse im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Unternehmen, NGOs und Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
FörderartZuschuss
FörderhöhePhase A: bis zu 2,5 Mio. EUR förderfähige Kosten; Phase B: bis zu 15 Mio. EUR förderfähige Kosten über max. 4 Jahre. Gesamtvolumen der drei bisherigen Staffeln (2019–2021): rund 820 Mio. EUR für 73 Modellkommunen.
Fördersatz65 % der förderfähigen Kosten (Standard); 90 % für Kommunen in Haushaltsnotlage (Bestätigung durch Kommunalaufsicht erforderlich). Der kommunale Eigenanteil kann durch Drittmittel (kommunale/regionale Unternehmen, Stiftungen, Länder, EU) um bis zu 50 % reduziert werden — effektiver Mindesteigenanteil: 17,5 % (Standard) bzw. 5 % (Haushaltsnotlage).
FristStand Juni 2026: kein offener Förderaufruf. Das KfW-Förderprodukt 436 ist formal aktiv, aber Antragstellung ist laut Förderdatenbank des Bundes derzeit nicht möglich. Bisherige Aufrufe erfolgten jährlich; Bewerbung über Online-Portal des BMWSB/KTS (zuletzt www.smart-cities-made-in.de). Aktuellen Status vor Beratungsbeginn bei BMWE, KTS oder KfW klären.
DauerPhase A: 12 Monate Strategieentwicklung; Phase B: max. 48 Monate Umsetzung. Direkteinstieg in Phase B möglich bei vorliegender ratsbeschlossener Smart-City-Strategie.
BeihilferahmenKommunale Zuwendung — kein EU-Beihilferahmen im engeren Sinne, da Antragsteller ausschließlich Gebietskörperschaften sind. Kombination mit anderen Fördermitteln zulässig; Doppelförderung identischer Kostenpositionen ausgeschlossen. Eigenanteil darf nicht durch Bundesmittel abgelöst werden.

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Voraussetzungen

  • Antragsteller ist eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Landkreis), ein Gemeindeverband oder ein interkommunaler Zusammenschluss mit federführender Gebietskörperschaft — keine Unternehmen oder Privatpersonen (Quelle: KfW-Merkblatt 600 000 4472).
  • Ratsbeschluss zur grundsätzlichen Bereitschaft, eine Smart-City-Strategie nach der Smart City Charta umzusetzen und den kommunalen Eigenanteil zu finanzieren — Voraussetzung bereits für die Bewerbungsphase.
  • Vorhaben verfolgt einen integrierten, fachübergreifenden und raumbezogenen Ansatz — sektorale Einzelprojekte ohne integrierten Stadtentwicklungsbezug sind nicht förderfähig.
  • Strategie orientiert sich an den Leitlinien der Smart City Charta (BMWSB / Nationale Dialogplattform Smart Cities): Gemeinwohlorientierung, Datenhoheit, Interoperabilität, Open Source, IT-Sicherheit.
  • Bereitschaft zur Open-Source-Veröffentlichung aller aus Programmitteln beauftragten Software-Lösungen inkl. nachvollziehbarer Dokumentation.
  • Aktive Mitwirkung an Begleitforschung, Erfahrungs- und Wissenstransfer der KTS (Koordinierungs- und Transferstelle beim DLR) — KTS-Bestätigung ist Auszahlungsvoraussetzung für Verwendungsnachweise.
  • Strategie mit gesamtstädtischem räumlichen Bezug; bei Kommunen über 100.000 Einwohnern auch Teilraumstrategien förderfähig, wenn Skalierung auf das Gesamtgebiet als Pilot angelegt.
  • Für Phase B: Ratsbeschluss zur Annahme der Smart-City-Strategie zwingend erforderlich; ohne Strategie-Ratsbeschluss keine Auszahlung Phase B.
  • Kein Einsatz von Bundesmitteln zur Ablösung des kommunalen Eigenanteils; keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen aus anderen Programmen.
  • Aktueller Förderaufruf muss offen sein — Stand Juni 2026 ist kein Aufruf aktiv (verification_pending).

Förderfähige Kosten

  • Personal- und Sachkosten der kommunalen Smart-City-Organisationseinheit (Phase A und Phase B).
  • Externe Beratung, Gutachten und Moderation — gedeckelt auf maximal ein Drittel der eigenen Personal- und Sachkosten der Kommune (gilt für Phase A und Phase B).
  • Thematische Fortbildungen für unmittelbare Projektbeteiligte sowie damit verbundene Reisekosten (Phase A und Phase B).
  • Netzwerk-Aktivitäten, Beiträge zu Begleitforschung, Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit der Modellprojekte Smart Cities inkl. Reisekosten (Phase A und Phase B).
  • Erste investive Maßnahmen (Quick Wins) während Phase A — gedeckelt auf max. 1 Mio. EUR (innerhalb des Phase-A-Höchstbetrags von 2,5 Mio. EUR).
  • Investitionen in Anlagen, Gebäude, Fahrzeuge, Hard- und Software, Infrastruktur und Ausstattung in Phase B — mindestens 50 % der Phase-B-Mittel müssen investiv eingesetzt werden.

Typische Stolperfallen

Zu sektoraler Ansatz

Anträge, die sich wie eine Sammlung sektoraler IT-Projekte lesen, scheitern im Auswahlverfahren. Die Jury bewertet explizit, ob Digitalisierung und Stadtentwicklung über Sektorgrenzen hinweg verknüpft sind. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als Referenz von Beginn an einbinden.

Ratsbeschluss als kritischer Zeitpfad

Der Ratsbeschluss zur grundsätzlichen Bereitschaft (Bewerbungsphase) und der Strategie-Ratsbeschluss (Voraussetzung für Phase B) sind politische Entscheidungsprozesse mit langen Vorlaufzeiten. Beschlussvorlage mindestens 8–12 Wochen vor der Bewerbungsfrist in den politischen Geschäftsgang geben.

Open-Source-Pflicht bei IT-Vergaben

Alle aus MPSC-Mitteln beauftragten Software-Lösungen müssen als Open Source inkl. Dokumentation veröffentlicht werden. IT-Dienstleister müssen diese Pflicht vertraglich übernehmen. Fehlt die Open-Source-Klausel in Vergabeunterlagen, können die betreffenden Kosten aberkannt und zurückgefordert werden. KTS bietet Musterformulierungen.

KTS-Einbindung ist verpflichtend, nicht optional

Die Bestätigung der KTS (Wissenstransfer-Mitwirkung und Smart City Charta-Konformität) ist zwingende Auszahlungsvoraussetzung für jeden Verwendungsnachweis. Personalkapazitäten für KTS-Formate, Begleitforschung und Lernreisen von Beginn an einplanen.

Eigenanteilfinanzierung sichern

Der kommunale Eigenanteil (mind. 35 %, bei Haushaltsnotlage mind. 10 %) darf nicht aus Bundesmitteln stammen. Er muss in der mittelfristigen Finanzplanung der Kämmerei abgesichert sein. Bei voller Drittmittel-Nutzung sinkt der Mindesteigenanteil auf 17,5 % (Standard) bzw. 5 % (Haushaltsnotlage).

Aufrufstatus aktuell offen

Stand Juni 2026 ist kein Förderaufruf geöffnet. Das KfW-Förderprodukt 436 ist zwar formal aktiv, aber Antragstellung ist laut Förderdatenbank des Bundes nicht möglich. Beratung richtet sich entweder auf Bestandsprojekte (Phase B, Verwendungsnachweis) oder auf Vorbereitung eines möglichen Folgeaufrufs im Cluster 'Smarte Städte und Regionen'.

Antragsprozess

  1. 11. Aufrufstatus und Förderfähigkeit prüfen. Aktuellen Status eines offenen Aufrufs bei BMWE, KTS (www.smart-city-dialog.de) oder KfW (Programm-Nr. 436) klären. Kommunale Stammdaten erfassen: Gebietskörperschaft, Einwohnerzahl, Haushaltsstatus, vorhandene Smart-City-Strategien, ISEK.
  2. 22. Ratsbeschluss zur grundsätzlichen Bereitschaft. Beschlussvorlage zur Bereitschaft, Smart City nach der Smart City Charta umzusetzen und den Eigenanteil zu finanzieren, mindestens 8–12 Wochen vor Bewerbungsfrist in den politischen Geschäftsgang geben. Ratsbeschluss als PDF (gesiegelt, unterschrieben) bereithalten.
  3. 33. Bewerbungsunterlagen erstellen und einreichen. Online-Bewerbung über das Projektportal des BMWSB/KTS (URL je Aufruf aktuell prüfen). Einzureichen: Ratsbeschluss, Darstellung Partner und Ausgangslage, Projekt- und Kosten-/Finanzierungsplan; bei Direkteinstieg Phase B: vorliegende Strategie beifügen.
  4. 44. Jury-Auswahlverfahren abwarten. Wettbewerbliches, jury-basiertes Auswahlverfahren im Auftrag des BMWSB. Nur ausgewählte Kommunen werden zur förmlichen Antragstellung bei der KfW zugelassen.
  5. 55. KfW-Antrag stellen (nach Jury-Auswahl). Förmliche Antragstellung direkt bei der KfW Niederlassung Berlin unter Programmnummer 436. Einzureichen: gesiegelter Antrag (Formular 600 000 4464), Kosten- und Finanzierungsplan, Legitimationsnachweis. Bei Direkteinstieg Phase B zusätzlich: Strategie, Investitionsübersicht, Projektablaufplan.
  6. 66. Zuwendungsbescheid prüfen und Projekt starten. Auflagen, Fristen und Mittelabrufrhythmus im Bescheid prüfen. Erste Auszahlung Phase A frühestens 3 Monate nach Zusage. Mittelabruf alle 6 Monate nachschüssig (Formular 600 000 4465), Einreichungsfrist spätestens 2 Wochen vor Auszahlungstermin.
  7. 77. KTS-Mitwirkung etablieren und Phase A abschließen. Aktive Teilnahme an Begleitforschung und KTS-Wissenstransfer-Formaten von Beginn an sicherstellen. Verwendungsnachweis Phase A spätestens 18 Monate nach Zusage einreichen: Strategie (digital), Ratsbeschluss-Bestätigung, KTS-Bestätigungen (Wissenstransfer + Charta-Konformität), Belegbestätigungen, 5-Jahres-Aufbewahrungsbestätigung.
  8. 88. Phase B beantragen und umsetzen. Phase-B-Antrag auf Basis der ratsbeschlossenen Strategie stellen. Phase B läuft max. 48 Monate; mindestens 50 % der Mittel müssen investiv eingesetzt werden. Verwendungsnachweis Phase B spätestens 4 Jahre und 6 Monate nach Phase-B-Zusage einreichen.

Wie upsmart hilft

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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zuschüsse, Zulagen) ist zulässig, solange die Gesamtfinanzierung die Aufwendungen nicht übersteigt und keine identischen Kostenpositionen doppelt gefördert werden. Mögliche Kombinationspartner: Investitionspakt soziale Integration, Städtebauförderung, GAK/GRW, EU-Strukturfonds (EFRE) je nach Vorhabentyp. Der kommunale Eigenanteil darf nicht durch Bundesmittel abgelöst werden.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, Modellprojekte Smart Cities zu beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften: Gemeinden, Städte, Landkreise, Gemeindeverbände und interkommunale Zusammenschlüsse (mit federführender Gebietskörperschaft). Unternehmen, NGOs und Privatpersonen können keinen Antrag stellen. Das unterscheidet MPSC grundlegend von KMU-Förderprogrammen wie ZIM oder Digital Jetzt.

Wie hoch ist die Förderung bei Modellprojekte Smart Cities?

Der Bund fördert 65 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss — bei Kommunen in Haushaltsnotlage (Bestätigung durch Kommunalaufsicht erforderlich) sind es 90 %. Die förderfähigen Kosten betragen in Phase A (Strategie) bis zu 2,5 Mio. EUR und in Phase B (Umsetzung) bis zu 15 Mio. EUR. Der Eigenanteil kann durch Drittmittel (Stiftungen, Landesförderung, EU) um bis zu 50 % reduziert werden.

Wie beantrage ich Modellprojekte Smart Cities?

Das Verfahren ist zweistufig und wettbewerblich: Zuerst bewirbt sich die Kommune online über das Projektportal des BMWSB/KTS (URL je Aufruf aktuell prüfen). Ausgewählte Kommunen stellen dann förmlich Antrag bei der KfW Niederlassung Berlin unter Programmnummer 436 (Formular 600 000 4464). Stand Juni 2026 ist kein Aufruf offen — aktuellen Status vor Projektstart klären.

Was muss die Smart-City-Strategie enthalten, um förderfähig zu sein?

Die Strategie muss integriert, fachübergreifend und raumbezogen sein — sektorale Einzelprojekte sind ausgeschlossen. Sie muss sich an der Smart City Charta orientieren (Gemeinwohlorientierung, Datenhoheit, Open Source, IT-Sicherheit, Vendor-Lock-in-Vermeidung) und die drei Nachhaltigkeitsdimensionen verknüpfen. Für Phase B ist ein Ratsbeschluss zur Annahme der Strategie zwingend erforderlich. Phase B ist nur auf Basis dieser ratsbeschlossenen Strategie förderfähig.

Kann Modellprojekte Smart Cities mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, Kombination mit anderen Fördermitteln (EFRE, Städtebauförderung, GAK/GRW, Investitionspakt) ist grundsätzlich zulässig. Bedingung: Keine Kostenposition darf doppelt gefördert werden, und die Gesamtfinanzierung darf die Aufwendungen nicht übersteigen. Der kommunale Eigenanteil darf ausdrücklich nicht durch Bundesmittel abgelöst werden.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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