Risikopartnerschaften der Saarländischen Investitionskreditbank

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Förderart
Garantie
Region
Saarland
Fördergeber
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen einen Kredit bei Ihrer Haubank oder Ihrer Leasing-Gesellschaft aufgenommen haben, um damit Investitionen zu finanzieren, kann Ihr Kreditgeber hierfür eine anteilige Risikoübernahme der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) bekommen.

Im Rahmen der Finanzierung saarländischer Unternehmen übernimmt die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) gegenüber der finanzierenden Hausbank oder Leasinggesellschaft einen Teil des Risikos.

Die SIKB sichert folgende Finanzierungsvorhaben Ihres Unternehmens ab:

  • Förderdarlehen,
  • Investitionskredite,
  • Betriebsmittellinien,
  • Auftragsfinanzierungen,

Avalkredite sowie

  • Leasingfinanzierungen.
  • Je nach Bedarf Ihres Unternehmens bietet die SIKB die Finanzierung in den Varianten Standard, Individuell und Zukunftsunternehmen an.
  • Ihr Kreditgeber bekommt die Förderung als anteilige Risikoübernahme. Der Anteil der Risikoübernahme beträgt in allen Programmvarianten bis zu 50 Prozent der jeweiligen Kredite beziehungsweise Leasingfinanzierungen.
  • Bei der Variante „Standard“ übernimmt die SIKB eine Risikobetrag zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000.
  • Bei den Programmvarianten „Individuell“ und „Zukunftsunternehmen“ ist keine Kredithöhe vorgegeben.
  • Ihr Kreditgeber stellt einen Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die SIKB.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hausbanken und Leasinggesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Als ein Unternehmen, das sich temporär in einer finanziell schwierigen Situation befindet, dessen Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit perspektivisch jedoch nachhaltig gegeben ist, werden Sie in der Programmvariante „Zukunftsunternehmen“ gefördert. Hierfür muss der Kreditgeber die Einbindung qualifizierter Dritter, zum Beispiel zur Durchführung eines Quick-Check vor Kreditvergabe, einer Energieberatung, einer branchenspezifischen Beratung oder einer temporären Begleitung, sicherstellen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen ist die nachträgliche Risikoübernahme an bereits gewährten Krediten beziehungsweise Leasingfinanzierungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

66119 Saarbrücken

0681 30330

www.sikb.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Risikopartnerschaften der Saarländischen Investitionskreditbank von Bundesminist.

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