Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)

Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)

Worum es geht

Wenn Sie im Saarland ein Technologieunternehmen gründen oder als existierendes Unternehmen innovative Produkte auf den Markt bringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. Sie stellt in Zusammenarbeit mit anderen Investoren Ihnen Beteiligungskapital zur Verfügung, mit dem Sie vor allem die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte finanzieren sollen.

Es werden Innovationsvorhaben gefördert für

  • Investitionen zur Markteinführung,
  • angewandte Forschung und Entwicklung bis zur Aufnahme der kommerziellen Produktion,
  • für Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen beziehungsweise wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen.
  • Sie erhalten die Förderung normalerweise als stille Beteiligung. Eine offene Beteiligung können Sie nur im Einzelfall und in Kombination mit einer stillen Beteiligung bekommen.
  • Normalerweise müssen Sie die Beteiligung nicht mit Sicherheiten unterlegen.
  • Je nach Bedarf stehen zwischen EUR 125.000 und EUR 2 Millionen pro Technologieunternehmen zur Verfügung.
  • Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) weiterleitet. Sie können aber auch den Antrag direkt an die SWG richten.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Technologieunternehmen (TU), die nicht älter als 10 Jahre sind und die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • In wesentlichen Teilen müssen Sie selbst das Innovationsvorhaben durchführen. Ihr Vorhaben muss technische, marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen und einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Sie müssen über das notwendige technische Fachwissen zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten und zur Produktion verfügen sowie die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse nachweisen können.
  • Die technische Machbarkeit, Anwendungsbereiche, Marktchancen, Wettbewerbsvorteile und Risiken müssen Sie normalerweise durch ein externes Gutachten beurteilen lassen.
  • Sie müssen Ihre Gesamtfinanzierung gesichert haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)

66119 Saarbrücken

0681 30330

swgmbh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) vo.