Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
- Förderart
- Beteiligung
- Region
- Saarland
- Bereich
- Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen)
- Fördergeber
- Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG)
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Saarland Ihre Eigenkapitalbasis erweitern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.
Die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit der Bereitstellung von Beteiligungskapital, wenn Sie zu wenig Eigenkapital haben.
Es werden unter anderem Investitionen und/oder Betriebsmittel im Rahmen folgender Vorhaben mitfinanziert:
- Unternehmenswachstum, Rationalisierungen oder Umstellungen bei Strukturwandel,
- Existenzgründungen,
Unternehmensnachfolgen sowie
- Innovationsprojekte, zum Beispiel Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte.
- Sie erhalten die Förderung in Form einer Beteiligung.
- Die Höhe der Beteiligung beträgt normalerweise bis zu EUR 1 Million.
- Die Beteiligung soll Ihr vorhandenes Eigenkapital nicht übersteigen.
- Die Beteiligungsvergabe an Sie erfolgt in Verbindung mit einer Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank Saarland GmbH in Höhe von 70 Prozent des Beteiligungsbetrags.
- Die Laufzeit beträgt normalerweise bis zu 10 Jahre.
- Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH weiter.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Mit der Förderung muss sich Ihre Eigenkapitalbasis erweitern.
- Als Unternehmerin und Unternehmer oder Gesellschafterin und Gesellschafter Ihres Unternehmens sollten Sie sich angemessen am unternehmerischen Risiko beteiligen beziehungsweise Sicherheiten stellen. Dies können Sie zum Beispiel durch Folgendes tun: Einbringung von Eigenmitteln, Entnahmebeschränkungen, Gewinnthesaurierung und Übernahme einer anteiligen Beteiligungsgarantie.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) zu.
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