Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Saarland eine Bürgschaft übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Saarland entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von
- Vorhaben von Betriebsgründungen,
- Beteiligungen an Unternehmen,
- Geschäfts- und Betriebserweiterungen,
Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen sowie
- Betriebsmittelbedarf.
- Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 1,25 Millionen. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab.
- Die Bürgschaft beantragen Sie digital bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Saarland weitergeleitet.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Gast- und Beherbergungsgewerbes und des Dienstleistungssektors, Handelsvertreter und Handelsmakler sowie Angehörige der Freien Berufe im Saarland und Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in diesen Bereichen,
- Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredites als tätige Teilhaberin und Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art im Saarland beteiligen wollen,
- mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder andere Zusammenschlüsse in der Form juristischer Personen, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen,
- Bauträger oder sonstige Bauherrinnen und Bauherren beziehungsweise Erwerberinnen und Erwerber im Saarland, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige des begünstigten Personenkreises bestimmt sind.
Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind sachlich und persönlich kreditwürdig.
- Ihr Vorhaben ist förderungswürdig und wirtschaftlich vertretbar.
- Sie müssen den Kredit so weit wie möglich absichern.
- Einen bereits gewährten Kredit können Sie nicht nachträglich verbürgen lassen.
- Sie können nicht Kredite zur Sanierung Ihres Unternehmens verbürgen lassen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland von Bundesministerium für Wirts.