Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – ÖPNV digitalisieren und priorisieren

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Förderart
Zuschuss
Region
Saarland
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in Digitalisierungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Digitalisierungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die eine höhere Flexibilität für Ihre Fahrgäste ermöglichen, durch Nutzerdaten eine bessere Steuerung der Kapazität eng an der Nachfrage gewährleisten und durch die zusätzliche Bevorzugung des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr die Attraktivität des ÖPNV steigern.

Sie bekommen die Förderung für

Kundeninformationssysteme, beispielsweise

  • Einführung und Weiterentwicklung von digitalen Services (unter anderem Apps),
  • Fahrgastinformationssysteme (TFT-Monitore, Kundeninformationssysteme an Verknüpfungspunkten, Haltestellenanzeigen, Kundendialogsysteme),
  • Ausstattung von Fahrkartenautomaten, zentralen Busbahnhöfen, Mobilitätsstationen und Linienbussen mit WLAN,
  • Schnittstellen zu Echtzeitdaten zur Verbesserung der Kundeninformation,
  • Abrechnungs- und Kontrollsysteme, vor allem Handhelds und Chipkartenlesegeräte,
  • Systeme zur Betriebsverbesserung, beispielsweise Kamerasysteme, Fahrgastzählanlagen, Telematiksysteme,
  • bauliche Maßnahmen zur ÖPNV-Priorisierung wie Busbeschleunigungsspuren und Lichtsignalanlagen.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für einzelne Fördergegenstände ist eine maximale Höhe des Zuschusses zwischen EUR 500,00 und EUR 10.000 festgelegt.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per E-Mail oder postalisch an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Städte, Gemeinden, Landkreise im Saarland,
  • kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen im Saarland, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen,
  • Verkehrsunternehmen mit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz im Saarland,
  • Verkehrsverbünde mit Sitz im Saarland,
  • im Saarland tätige Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Einführung von digitalen Services mit dem Kompetenzcenter „Digitalisierung im ÖPNV“ nachweislich abstimmen.
  • Ihre Maßnahmen müssen die technischen Mindeststandards erfüllen.
  • Die Dauer der Zweckbindung beträgt für Kundeninformationssysteme 3 Jahre, für Abrechnungs- und Kontrollsysteme und Systeme zur Betriebsverbesserung 5 Jahre, für Busspuren 20 Jahre und für Lichtsignalanlagen 10 Jahre.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

66117 Saarbrücken

0681 5014500

www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – ÖPNV digitalisieren und priorisieren .

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