Förderprogramm · Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Mittelstand-Digital ITSiWi Fokusprojekte

Cybersicherheits-Transfer in die Breite: Fokusprojekte bringen praxisnahe IT-Schutzlösungen zu KMU, Handwerk und Start-ups.

Das BMWE fördert zeitlich begrenzte Fokusprojekte, die schnell anwendbare Cybersicherheitslösungen für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerk und Start-ups erarbeiten und in die Breite tragen. Antragsberechtigt sind Konsortien aus Transfer-, Anwendungs- und Kompetenzpartnern. Die Förderung läuft über das Programm IT-Sicherheit in der Wirtschaft (ITSiWi) innerhalb der Mittelstand-Digital-Initiative. Der nächste Stichtag für Projektskizzen ist der 1. August 2026; vor Einreichung sollte der Status beim DLR-PT bestätigt werden, da das Rahmenprogramm bis 30.06.2026 befristet ist.

FördergeberBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
DurchführungDLR Projektträger – Bereich Gesellschaft, Innovation, Technologie (Bonn)
ZielgruppeKonsortien aus Transferpartnern (Verbände, Kammern, Cluster, Innungen, Mittelstand-Digital Zentren), Anwendungspartnern (KMU, Handwerksbetriebe, Start-ups) und Kompetenzpartnern (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, IT-Sicherheits-Spezialisten) mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland
FörderartZuschuss
FörderhöheTypisch 300.000 EUR bis 1.500.000 EUR Gesamtvolumen je Konsortium
FördersatzKMU bis zu 80 %, Großunternehmen bis zu 50 %, Verbände/Kammern (nichtwirtschaftliche Tätigkeit) bis zu 100 %, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % zzgl. 20 % Projektpauschale
FristNächster Stichtag: 01. August 2026 (zweistufig: Skizze über PT-Outline, danach Vollantrag über easy-Online). Status vor Einreichung beim DLR-PT bestätigen.
DauerMaximal 36 Monate; mindestens zwei Drittel der Laufzeit für Transfer; erste Ergebnisse innerhalb von 6 Monaten
BeihilferahmenAGVO Art. 25 (Industrielle Forschung / experimentelle Entwicklung) oder Art. 31 (Ausbildungsbeihilfen), je nach Vorhabencharakter; De-minimis als Alternative bei höheren Quoten möglich

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Voraussetzungen

  • Konsortium aus mindestens zwei Partnern mit komplementären Rollen (zwingend: mindestens ein Kompetenzpartner; stark empfohlen: je ein Transfer- und ein Anwendungspartner)
  • Hauptzielgruppe der Transferprodukte sind KMU, Handwerksbetriebe und/oder Start-ups in Deutschland
  • Klarer Transfercharakter: mindestens zwei Drittel der Projektlaufzeit für den Transfer in die Zielgruppe; erste verwertbare Ergebnisse innerhalb von 6 Monaten
  • Vorhaben adressiert mindestens eines der im Themenpapier zum jeweiligen Stichtag veröffentlichten Themen (für 01.08.2026: Themenpapier ca. April 2026 auf mittelstand-digital.de) oder begründet ein freies Thema überzeugend
  • Sitz und Betriebsstätte aller Konsortialpartner in Deutschland
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. Art. 2 Nr. 18 AGVO; kein offener EU-Rückforderungsbeschluss
  • Explizite Abgrenzung gegenüber Angeboten der Transferstelle Cybersicherheit und bestehender Mittelstand-Digital Zentren
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheids
  • Keine Doppelförderung derselben Kostenpositionen durch andere öffentliche Programme

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten (Unternehmen AZK): IT-Sicherheitsspezialisten, Transfer-Manager, Schulungsentwickler, Webentwickler, Verbandsreferenten — anteilig am Projekt
  • Personalausgaben (Hochschulen/Forschungseinrichtungen AZA): wissenschaftliche Mitarbeitende, Transfermanagement — zzgl. 20 % Projektpauschale (nur Hochschulen)
  • Material- und Verbrauchskosten: Druckkosten für Leitfäden und Broschüren, Schulungsmaterialien, anteilige Plattform-Lizenzen
  • Geräte-AfA (anteilig): Test-Hardware für Detektions-Demonstratoren, Server für Self-Assessment-Plattformen
  • Reisekosten nach BRKG: Multiplikator-Workshops, Pilotanwender-Besuche, Konsortialtreffen, Konferenzen (z. B. it-sa, BSI-Kongress)
  • Fremdleistungen/Unteraufträge: externe Penetrationstests, Designer für Transfermaterialien, Übersetzungen, Plattformentwicklung, Hosting von Self-Assessment-Tools, Druckereien, Schulungs-/Coaching-Anbieter
  • Veranstaltungs- und Transferkosten: Raummieten, Catering (anteilig), Referentenhonorare, Webinar-Lizenzen, Roadshows
  • Kommunikations- und Marketingkosten: Social-Media-Anzeigen, Newsletter-Tools, Pressearbeit — in moderater Höhe, projektbezogen

Typische Stolperfallen

Stichtag verpasst oder ausgesetzt

Der Stichtag 01.08.2025 wurde 2025 ausgesetzt. Nächster bekannter Stichtag ist der 01.08.2026 — vor Skizzenarbeit beim DLR-PT (matthias.hanschke@dlr.de) den aktiven Status bestätigen. Ein verpasster Stichtag bedeutet sechs Monate Wartezeit.

Zu geringer Transferanteil

Fokusprojekte sind Transferinstrumente, keine Forschungsprojekte. Mindestens zwei Drittel der Projektlaufzeit müssen für den Transfer in die Zielgruppe eingeplant sein. Reine Tool-Entwicklung oder wissenschaftliche Forschung ohne Transferplan führen zur Ablehnung.

Kein konkretes Transferprodukt

Vage Aussagen wie 'Wir veröffentlichen einen Leitfaden' reichen nicht. Die Skizze muss konkrete Produkte (z. B. 12-teilige Webinar-Reihe, Self-Check-Tool, Notfallplan-Vorlagen) und quantifizierte Reichweitenziele (erreichte Unternehmen, Multiplikatoren, Pilotanwender) enthalten.

Fehlende Abgrenzung zur Transferstelle Cybersicherheit

Das Vorhaben darf keine wesentliche Dopplung mit Angeboten der Transferstelle Cybersicherheit (transferstelle-cybersicherheit.de) oder bestehender Mittelstand-Digital Zentren sein. Fehlende Abgrenzung führt zu Punktabzug bis zur Ablehnung — Vorabkontakt mit der Transferstelle empfehlenswert.

Unausgewogenes Konsortium

Konsortien nur aus Forschungseinrichtungen (ohne Transfer) oder nur aus Verbänden (ohne fachliche Tiefe) werden abgelehnt. Mindestens ein Kompetenzpartner ist zwingend; Anwendungspartner (KMU/Handwerk als Pilotnutzer) sind für eine positive Bewertung praktisch unverzichtbar.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Kein Projektbeginn — keine Bestellungen, Verträge oder Personaleinstellungen für das Projekt — vor Erhalt des Zuwendungsbescheids. Verstöße können zur vollständigen Rückforderung führen. Skizzeneinreichung und unbezahlte Vorbereitung gelten nicht als Projektbeginn.

Rahmenprogramm-Befristung und Programmwechsel 2027

Das Rahmenprogramm 'Entwicklung digitaler Technologien' ist bis 30.06.2026 befristet. Die Mittelstand-Digital-Förderung wird ab 2027 strukturell neu aufgestellt. Ob und wie Fokusprojekte fortgeführt werden, ist zum Stand Juni 2026 noch offen — vor Einreichung DLR-PT kontaktieren.

Antragsprozess

  1. 11 – Vorbereitung. Aktuelles Themenpapier auf mittelstand-digital.de prüfen (erscheint ca. 4 Monate vor Stichtag). Status des Stichtags beim DLR-PT bestätigen: matthias.hanschke@dlr.de / 0228 3821-2683. Konsortium aus Transfer-, Anwendungs- und Kompetenzpartnern aufbauen.
  2. 22 – Multiplikatoren sichern. Letters of Intent von mindestens 3–5 Multiplikatoren (Kammern, Verbände, Innungen, Mittelstand-Digital Zentren) einholen. LoIs sollten konkrete Transferzusagen und Reichweitenangaben enthalten. Abgrenzung zur Transferstelle Cybersicherheit vorab klären.
  3. 33 – Projektskizze einreichen (Stufe 1). Skizze (üblich 12–15 Seiten DIN A4) über PT-Outline einreichen: https://ptoutline.eu/app/md_it-s_fokus. Nächster Stichtag: 01.08.2026. Bewertung durch Steuerkreis ITSiWi, DLR-PT, Begleitforschung Mittelstand-Digital und BMWE — Dauer ca. 6–8 Wochen.
  4. 44 – Vollantrag stellen (Stufe 2). Nach positiver Skizzenbewertung Aufforderung zum Vollantrag. Einreichung über easy-Online (foerderportal.bund.de/easyonline/). Frist typisch 2–3 Monate nach Aufforderung. Je Konsortialpartner: Formantrag AZK (Unternehmen) oder AZA (Hochschulen/FE) mit detailliertem Arbeits- und Transferplan, Verwertungsplan, KMU-Erklärung (Annex I AGVO), Konsortialvertrag-Entwurf, Bonitätsnachweise.
  5. 55 – Bewilligung und Projektstart. Bewilligungszeitraum ca. 3 Monate nach Vollantragstellung. Zuwendungsbescheid mit Nebenbestimmungen (NKBF 2017 für Unternehmen, NABF für Hochschulen). Projekt startet erst nach Zustellung des Bescheids — kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn.

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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Keine Doppelförderung derselben Kostenpositionen durch andere Programme (AGVO Art. 8). Ergänzende Förderung anderer Vorhabenteile durch ZIM, KMU-innovativ, EU Digital Europe Programme oder Landesprogramme ist möglich, sofern Kostentrennbarkeit sichergestellt ist. Vorab Abstimmung mit DLR-PT empfohlen.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?

Antragsberechtigt sind Konsortien aus mindestens zwei Partnern. Zwingend ist mindestens ein Kompetenzpartner (Hochschule, Forschungseinrichtung oder IT-Sicherheitsspezialist). Stark empfohlen sind je ein Transferpartner (Verband, Kammer, Cluster, Innung) und ein Anwendungspartner (KMU, Handwerksbetrieb, Start-up). Alle Partner müssen Sitz und Betriebsstätte in Deutschland haben.

Wie hoch ist die Förderung und welcher Zuschuss ist möglich?

Das typische Projektvolumen liegt zwischen 300.000 EUR und 1.500.000 EUR. KMU erhalten bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, Großunternehmen bis zu 50 %. Verbände und Kammern können für nicht-wirtschaftliche Transfertätigkeit bis zu 100 % erhalten. Hochschulen erhalten bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben plus 20 % Projektpauschale. Die Förderquoten sind beim DLR-PT vor Antragstellung zu bestätigen.

Wie beantrage ich die Förderung und was sind die Fristen?

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst Projektskizze (12–15 Seiten) über PT-Outline einreichen: https://ptoutline.eu/app/md_it-s_fokus. Stichtage sind jeweils der 1. Februar und 1. August; nächster bekannter Stichtag ist der 01.08.2026. Nach positiver Bewertung folgt der Vollantrag über easy-Online. Vor Skizzenarbeit sollte der aktive Status des Stichtags beim DLR-PT bestätigt werden.

Welche Themen werden 2026 gefördert?

Die Themenveröffentlichung vom 13.10.2025 nennt drei Schwerpunkte: (1) Cybersicherheit für Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden, (2) Lieferketten-Sicherheit mit NIS-2-Bezug und (3) Datenschutz und KI. Zusätzlich können Skizzen zu weiteren praxisnahen Themen eingereicht werden, wenn der Bedarf besonders überzeugend begründet wird. Das Themenpapier für den Stichtag 01.08.2026 wird ca. April 2026 auf mittelstand-digital.de veröffentlicht.

Wie unterscheiden sich ITSiWi Fokusprojekte von ZIM oder KMU-innovativ?

ITSiWi Fokusprojekte sind Transferinstrumente: Mindestens zwei Drittel der Laufzeit müssen dem Transfer von Cybersicherheitswissen an KMU, Handwerk und Start-ups dienen. ZIM fördert marktnahe FuE-Vorhaben ohne Transferauftrag und eignet sich für Unternehmen, die ein eigenes Cybersicherheitsprodukt entwickeln wollen. KMU-innovativ IKT-SWS fördert wissenschaftliche Spitzenforschung zu KI und Software, nicht den Praxistransfer.

Primärquellen

Mittelstand-Digital ITSiWi Fokusprojekte mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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