Meisterprämie Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie durch eine Prämie in Höhe von EUR 2.500, wenn Sie erfolgreich Ihre Meisterprüfung im Handwerk abgelegt haben. Sie erhalten die Förderung im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 31.12.2027.

Gefördert werden außerdem Ausgaben der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), die im Rahmen der Umsetzung der Meisterprämie entstehen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss an die LGH, die die Prämie an Sie als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister ausreicht.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • 100 Prozent der im Rahmen der Auszahlung der Meisterprämie entstehenden Ausgaben der LGH sowie
  • EUR 2.500 zur Weiterleitung an Sie als prämierte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.
  • Als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister stellen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bitte ausschließlich online bei der LGH. Die LGH richtet ihren Antrag für die jeweiligen Durchführungs- und Bewilligungszeiträume an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), die die Prämie an die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister ausreicht.

Die Ausreichung der Meisterprämie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Als Empfängerin oder Empfänger der Meisterprämie müssen Sie

  • einen Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung haben,
  • das vom Meisterprüfungsausschuss ausgestellte Zeugnis vorlegen; es muss ab dem 1.7.2023 ausgestellt worden sein und darf nicht älter als 3 Monate sein.
  • Ihr Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen liegen; Sie müssen die Meisterprüfung jedoch nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben.
  • Sie bislang dürfen keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)

40221 Düsseldorf

0211 30108382

www.lgh.nrw

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Meisterprämie Nordrhein-Westfalen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klima.

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