Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe
Worum es geht
Wenn Sie in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen.
Gefördert werden die Ausgaben des Schulträgers, die durch Schulgeld von den Auszubildenden aufgebracht werden, im Rahmen der Ausbildung von:
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten,
- Logopädinnen und Logopäden,
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten,
- Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und Bademeister,
- Podologinnen und Podologen,
pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten und
- medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent des zum 31.12.2017 erhobenen monatlichen Schulgeldes. Der Förderhöchstbetrag hängt von der Anzahl der besetzten Ausbildungsplätze pro Monat ab.
- Ihren Antrag stellen Sie bitte an die zuständige Bezirksregierung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Träger einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Ergotherapie, Logopädie, für die Berufe in der Physiotherapie, Podologie, pharmazeutisch-technischen Assistenz und medizinisch-technische Assistenz mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Endbegünstigt sind die mit einem Schulgeld belasteten Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden in den Ausbildungsstätten.
- Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den neu beginnenden Ausbildungskursen ist im Vergleich zu laufenden Kursen an der jeweiligen Ausbildungsstätte nicht wesentlich erhöht.
- Als Antragstellerin oder Antragsteller erstatten Sie vereinnahmtes Schulgeld in Höhe der rückwirkenden Förderung zurück.
- Sie erklären, dass Sie seit dem 1.9.2018 das Schulgeld nicht erhöht haben.
- Sie erklären, dass Sie seit dem 1.1.2021 das Schulgeld nur im Rahmen der Pauschale zum Ausgleich allgemeiner Kostensteigerungen erhöht haben und diese in Zukunft einhalten werden.
- Sie gewährleisten, dass im Fall einer weiteren Förderung durch Dritte die Gesamtförderung maximal bis zur Höhe des Schulgeldes erfolgt.
- Sie legen geeignete Unterlagen für die Prüfung der Fördervoraussetzungen vor.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe von Bundesministerium für Wirtschaft und .