Landwirtschaftliche Beratungsförderung
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen-Anhalt
- Fördergeber
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie Beratungen zur Verbesserung der Tierhaltung und der Ressourceneffizienz in landwirtschaftlichen Unternehmen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse, die Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Als Anbieterin und Anbieter der Beratungsdienstleistungen erhalten Sie die Förderung für Beratungen zur Verbesserung
des Tierschutzes sowie
- der Ressourceneffizienz, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 120,00 je Beratungsstunde (netto) und EUR 1.500 je Beratungsdienstleistung.
- Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
- Reichen Sie als Beratungsanbieterin oder Beratungsanbieter Ihren Antrag bitte schriftlich beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt ein. Legen Sie Ihren Antragsunterlagen bitte den Vertragsentwurf zwischen Ihnen und der oder dem Endbegünstigen bei.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Anbieterinnen und Anbieter von Beratungsdienstleistungen.
Endbegünstigte sind Erzeugerzusammenschlüsse sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebssitz in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie als Beratungsanbieterin und Beratungsanbieter müssen sach- und fachkundig sein und die Beratungsdienstleistungen durch qualifizierte Beratungskräfte erbringen.
Als Beratungsanbieterin und Beratungsanbieter müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Vorhandensein von Technik, Logistik und Kapazitäten zur Durchführung der Beratung,
- Nachweis einer mindestens zweijährigen ununterbrochenen Ausübung der Beratungstätigkeit; Ausnahmen können zugelassen werden, wenn das Beratungspersonal über eine ausreichende Qualifikation verfügt, und
- Sicherstellung der Trennung von Beratung und Kontrolle.
- Mit Ihrer Beratung dürfen Sie keine direkte oder indirekte Werbe-, Verkaufs- oder Vermittlertätigkeit für Waren oder unternehmensbezogene Dienstleistungen vornehmen und keine Rechtsberatung durchführen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt
06846 Dessau-Roßlau
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landwirtschaftliche Beratungsförderung von Bundesministerium für Wirtschaft und .
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