Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNi)
Klimafreundliche Nutzfahrzeugflotte fördern — bis zu 7 Mio. EUR Zuschuss pro Paketantrag.
Das KsNi-Cluster des Bundesministeriums für Verkehr bündelt 2026 zwei aktive Förderlinien für klimaschonende schwere Nutzfahrzeuge und deren Infrastruktur. Für Ladeinfrastruktur batterieelektrischer schwerer Nutzfahrzeuge (LIS-eLkw 2026) stehen 1 Mrd. EUR über vier Jahre bereit — KMU erhalten pauschal 500 EUR netto je installiertem kW Ladeleistung. Für Wasserstoff-Paketvorhaben (H2-Tankstelle plus H2-Lkw-Flotte) läuft der NIP-Aufruf 01/2026 mit 220 Mio. EUR bis 30.06.2026: bis zu 80 % Zuschuss auf Fahrzeug-Mehrkosten und bis zu 50 % auf die Tankstelle, maximales Paketvolumen 7 Mio. EUR. Die historische KsNI-Mehrkosten-Fahrzeugförderung ist seit dem BVerfG-Urteil zum Klimafonds (11/2023) ausgesetzt — Neuanträge sind nicht möglich.
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Voraussetzungen
- Antragsteller ist ein Unternehmen (Spedition, Logistikdienstleister, Werksverkehr, kommunales Unternehmen, CPO, Energieversorger) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland — Privatpersonen sind ausgeschlossen.
- Vorhabenstandort (Betriebssitz der Flotte / Standort der Lade- oder Tankinfrastruktur) liegt in Deutschland.
- Geförderte Fahrzeuge gehören ausschließlich den EG-Klassen N1, N2, N3 (Lkw / leichte Nfz) oder M2/M3 (Busse) an — PKW (Klasse M1) sind nicht förderfähig.
- Geförderte Fahrzeuge haben klimaschonende Antriebe: rein batterieelektrisch (BEV), Brennstoffzelle (FCEV) oder Wasserstoff-Verbrenner (H2-ICE). Gas- und Hybridantriebe sind ausgeschlossen.
- LIS-eLkw 2026: Mindest-Ladeleistung 100 kW pro Ladepunkt — Ladepunkte unter 100 kW sind nicht förderfähig.
- NIP-Aufruf 01/2026: Paketantrag bestehend aus mindestens einer öffentlichen H2-Tankstelle (HRS) und mindestens einer Flotte H2-Nutzfahrzeuge (N2/N3); die antragsstellende Flotte muss mindestens 10 % der täglichen HRS-Auslegungskapazität nutzen.
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des AGVO Art. 2 Nr. 18 (kein negatives Eigenkapital, kein laufendes Insolvenzverfahren).
- Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss wegen unrechtmäßiger Beihilfe (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a — Deggendorf-Klausel).
- Kein vorzeitiger Vorhabenbeginn: Auftragserteilung an Lieferanten erst nach Bewilligungsbescheid — vorbereitende Tätigkeiten (Standortanalyse, Genehmigungsanträge, Netzbetreiber-Vorgespräche) sind unschädlich.
- Anreizeffekt nach AGVO Art. 6 muss nachgewiesen werden: Das Vorhaben würde ohne Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang realisiert.
- Eigenanteilsfinanzierung muss darstellbar sein (Bilanz, BWA oder Bankzusage); Mindest-Eigenanteil je nach AGVO-Förderquote 20–50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Keine Doppelförderung identischer Kosten aus anderen öffentlichen Programmen (EU AFIF, EU Innovation Fund, Landes-LIS-Programme, BIK, Klimaschutzverträge — AGVO Art. 8).
- KMU-Aufruf (LIS-eLkw Aufruf 1): KMU-Status nach EU-Empfehlung 2003/361/EG ist Antragsvoraussetzung; Konsolidierung verbundener und Partnerunternehmen muss durchgeführt sein.
- Bei Großvorhaben oberhalb der AGVO-Anmeldeschwellen (AGVO Art. 4) ist eine Einzelnotifizierung bei der EU-Kommission erforderlich; Förderung kann erst nach EU-Genehmigung gewährt werden.
Förderfähige Kosten
- Ladepunkte für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge mit mindestens 100 kW Ladeleistung pro Ladepunkt (LIS-eLkw 2026)
- Netzanschluss und Netzanschlussertüchtigung für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge (LIS-eLkw 2026)
- Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Ladeinfrastruktur (LIS-eLkw 2026)
- Lastmanagementsysteme für Lade-/Betriebsstrom-Optimierung (LIS-eLkw 2026)
- Investitions-Mehrausgaben für H2-Nutzfahrzeuge (FCEV / H2-ICE, Klassen N2/N3) gegenüber vergleichbarem Diesel-Referenzfahrzeug — berechnet nach Mehrkosten-Methodik AGVO Art. 36 (NIP-Aufruf 01/2026)
- Aufbau öffentlicher Wasserstofftankstellen (HRS) im Straßenverkehr einschließlich Speicher-, Kompressor- und Dispenserkomponenten (NIP-Aufruf 01/2026, AGVO Art. 36a)
- Nicht förderfähig: PKW (Klasse M1), Ladepunkte unter 100 kW, Betriebskosten (OPEX), direkte BEV-Lkw-Mehrkosten nach historischer KsNI-Methodik (derzeit ausgesetzt)
Typische Stolperfallen
Historische KsNI-Mehrkosten-Förderung ist ausgesetzt
Seit dem BVerfG-Urteil zum Klimafonds (11/2023) stehen keine Mittel für neue Fahrzeug-Mehrkosten-Aufrufe nach KsNI-Methodik bereit. Wer eine direkte BEV-Lkw-Mehrkosten-Förderung beim BALM beantragt, erhält eine Ablehnung. H2-Nutzfahrzeuge sind nur über den NIP-Paketansatz förderfähig; für reine BEV-Lkw gibt es auf Bundesebene derzeit keine Mehrkosten-Förderung.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zur Ablehnung
Die Bestellung von Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur oder HRS-Komponenten gilt als Vorhabenbeginn. Erfolgt sie vor dem Bewilligungsbescheid, ist das gesamte Vorhaben nicht förderfähig und bereits ausgezahlte Mittel werden zurückgefordert. Standortanalysen, Genehmigungsanträge und Netzbetreiber-Vorgespräche sind ausdrücklich unschädlich.
Mindest-Ladeleistung 100 kW — Ladepunkte darunter werden gestrichen
Jeder einzelne Ladepunkt muss mindestens 100 kW Ladeleistung aufweisen. Ladepunkte mit geringerer Leistung werden aus dem Antrag gestrichen und nicht bezuschusst.
NIP-Paket: HRS-Mindestauslastung von 10 % muss nachgewiesen werden
Im NIP-Aufruf 01/2026 muss die antragsstellende H2-Fahrzeugflotte mindestens 10 % der täglichen Auslegungskapazität der beantragten H2-Tankstelle nutzen. Wer diesen Nachweis nicht mit belastbaren Verbrauchsdaten und einem Buchungsplan erbringt, riskiert die Antragsablehnung.
Mehrkosten-Berechnung H2-Fahrzeuge muss sauber dokumentiert sein
Das Referenzfahrzeug muss dieselbe Klasse (N2/N3), vergleichbare Nutzlast, Reichweite und Aufbauart haben. Listenpreise müssen mit Hersteller-Belegen nachgewiesen werden. Wer die gesamten Investitionskosten statt nur der Mehrkosten ansetzt oder ein unpassendes Referenzfahrzeug wählt, erhält eine deutlich niedrigere Förderung oder eine Ablehnung.
Doppelförderung identischer Kosten ist ausgeschlossen
Dieselben Kosten dürfen nicht gleichzeitig aus EU-Programmen (AFIF, EU Innovation Fund), Landes-LIS-Programmen oder anderen Bundesprogrammen (BIK) bezuschusst werden. Die Kumulierungs-Erklärung mit vollständiger Liste aller öffentlichen Förderungen für das Vorhaben ist Pflichtanlage.
Falsche Bewilligungsstelle gewählt
Aktive Aufrufe 2026 laufen über den Projektträger Jülich (PtJ), nicht über das BALM. Das BALM (vormals BAG) wickelt nur noch Bestandsbewilligungen aus dem historischen KsNI ab.
Antragsprozess
- 11 — Vor-Beratung und Vorhaben-Konzeption (2–6 Monate). Flotten- und Standortanalyse durchführen: Bedarf an BEV/H2-Fahrzeugen, Ladeleistung, Laufprofile, CO2-Einsparpotenzial. Frühe Vor-Beratung mit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL bei NOW GmbH) für LIS-eLkw-Vorhaben bzw. mit dem PtJ für NIP-H2-Paketvorhaben suchen. Netzbetreiber-Vorklärung zu Netzanschlusskapazität und Realisierungszeit starten — Vorlauf kann 6–18 Monate betragen.
- 22 — Aufruf und Frist prüfen. Den passenden Aufruf auswählen: LIS-eLkw KMU-Aufruf (Antragstart 05.06.2026, pauschal 500 EUR/kW), LIS-eLkw wettbewerbliche Aufrufe 2 und 3 (Antragsfenster 26.05.–07.07.2026) oder NIP-Aufruf 01/2026 H2-Paket (Frist 30.06.2026). Aufruf-Steckbrief beim PtJ und auf klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de sorgfältig lesen, insbesondere Pflichtanlagen und Bewertungskriterien.
- 33 — Antragsunterlagen erstellen (1–3 Monate). Vorhabenbeschreibung, Energie- und Lastmanagement-Konzept, Kosten- und Finanzierungsplan ausarbeiten. Mehrkosten-Berechnung mit belegten Hersteller-Listenpreisen erstellen (für NIP H2-Fahrzeuge). AGVO-Konformitätserklärung, Anreizeffekt-Nachweis (AGVO Art. 6), KMU-Selbsterklärung mit Konsolidierung verbundener Unternehmen, Kumulierungs-Erklärung, Bonitätsnachweis zusammenstellen. Konsortialvertrag abschließen, falls Verbundantrag geplant.
- 44 — Antrag einreichen (vor Antragsfrist). Antrag fristgerecht über das PtJ-Antragsportal / easy-Online (foerderportal.bund.de/easyonline) einreichen. WICHTIG: Vor Bewilligungsbescheid keine Auftragserteilung an Lieferanten für Fahrzeuge, Ladepunkte oder HRS-Komponenten.
- 55 — Bewertungsphase abwarten (2–6 Monate). PtJ prüft Antrag und bewertet ihn gutachterlich. Bei LIS-eLkw KMU-Aufruf erfolgt eine Antragspriorisierung (vereinfachtes Verfahren). Bei wettbewerblichen Aufrufen entscheidet das Ranking nach 'Fördereuro je kW Ladeleistung'. Rückfragen und Nachforderungen des PtJ oder der NLL zeitnah beantworten. Das BMV erteilt auf Basis der PtJ-/NLL-Empfehlung den Bewilligungsbescheid.
- 66 — Vorhaben durchführen und Reporting erfüllen. Erst nach Bewilligungsbescheid Lieferanten beauftragen und dabei Vergaberecht beachten (UVgO/VOB/VgV bzw. ANBest-P Nr. 3). Geförderte Fahrzeuge und Infrastruktur für Mindesthaltedauer zweckgemäß nutzen (typisch 5–6 Jahre Fahrzeuge, 6–10 Jahre Infrastruktur). Auslastungs-, CO2-Vermeidungs- und Verfügbarkeitsdaten periodisch an PtJ / NLL melden. Jährliche Verwendungsnachweise und Monitoring-Berichte einreichen.
Wie upsmart hilft
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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Komplementäre Förderung getrennter Kostenkategorien ist zulässig: z. B. LIS-eLkw 2026 für Ladeinfrastruktur + separate Landes-LIS-Programme für nicht durch den Bundesaufruf abgedeckte Standorte oder Kostenkategorien. Gleichzeitige Förderung identischer Kosten aus EU AFIF, EU Innovation Fund, Landes-LIS-Programmen oder BIK ist ausgeschlossen. NIP-H2-Paket und LIS-eLkw 2026 können für verschiedene Standorte / Technologien parallel genutzt werden, sofern keine Kostendopplung entsteht.
Häufige Fragen
Wer ist für die KsNi-Förderung berechtigt?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und kommunale Betriebe mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N1/N2/N3 oder Busse M2/M3 einsetzen oder Ladeinfrastruktur für diese Fahrzeuge betreiben. Dazu zählen Speditionen, Logistikdienstleister, Werksverkehre, Abfallwirtschaftsbetriebe, ÖPNV-Träger, Charge Point Operators und Energieversorger. Privatpersonen und PKW-Halter sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung bei KsNi?
Im LIS-eLkw-KMU-Aufruf gibt es pauschal 500 EUR netto je installiertem kW Ladeleistung (mindestens 100 kW pro Ladepunkt). Im NIP-H2-Paketaufruf 01/2026 beträgt die Förderung bis zu 80 % der Fahrzeug-Mehrkosten gegenüber Diesel (max. 3 Mio. EUR pro Paket) und bis zu 50 % der H2-Tankstellen-Investitionskosten (max. 4 Mio. EUR pro Station); das Gesamtmaximum liegt bei 7 Mio. EUR pro Paketantrag.
Wie beantrage ich die KsNi-Förderung?
Aktive Aufrufe 2026 werden über den Projektträger Jülich (PtJ) abgewickelt, in der Regel über easy-Online (foerderportal.bund.de/easyonline). Den genauen Antragsweg und die Pflichtanlagen entnimmst du dem jeweiligen Aufruf-Steckbrief auf klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de oder ptj.de. Keine Auftragserteilung an Lieferanten vor dem Bewilligungsbescheid.
Ist die historische KsNI-Fahrzeugförderung noch verfügbar?
Nein. Die historische KsNI-Mehrkosten-Förderung für BEV- und H2-Nutzfahrzeuge ist seit dem BVerfG-Urteil zum Klimafonds (November 2023) ausgesetzt — auf klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de steht ausdrücklich: 'Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfügung.' Bestehende Bewilligungen werden über das BALM abgewickelt. Neue Bundesförderung für H2-Nutzfahrzeuge läuft 2026 nur über den NIP-Paketansatz.
Was passiert, wenn ich vor dem Bewilligungsbescheid Fahrzeuge bestelle?
Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn (= Auftragserteilung an Lieferanten für Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur oder Tankstellenkomponenten) führt zur Ablehnung des Antrags oder zur vollständigen Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel. Standortanalysen, Genehmigungsanträge und Energieversorger-Vorgespräche gelten nicht als Vorhabenbeginn und sind unschädlich.
Weiterlesen im Blog
Primärquellen
- BMV — Pressemitteilung 036/2026: Förderung Ladeinfrastruktur schwere Nutzfahrzeuge— Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- BMV — Pressemitteilung 005/2026: BMV fördert klimafreundlichen Schwerlastverkehr (H2)— Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- BMV — Historische KsNI-Richtlinie (ausgesetzt)— Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de — Förderprogramm LIS für Nutzfahrzeuge— NOW GmbH / Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL)
- PtJ — NIP-Aufruf 01/2026: H2-Tankstellen + Nutzfahrzeuge— Projektträger Jülich (PtJ)
- BALM — Historisches KsNI (Bestandsbewilligungen)— Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
- NOW GmbH — Förderprogramme Übersicht— NOW GmbH
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