Kooperationen im Naturschutz
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Schleswig-Holstein
- Bereich
- Umwelt- & Naturschutz
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie die Trägerschaft von Kooperationsverbindungen im Bereich Naturschutz, Landwirtschaft oder im kommunalen Bereich übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kooperationen zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, dem kommunalen Bereich und anderen bei der Umsetzung des zusammenhängenden ökologischen Netzes NATURA 2000.
Sie erhalten die Förderung für Organisation, Koordinierung, Maßnahmeninitiierung und -begleitung im Rahmen des Gebietsmanagements sowie der Umsetzung der EU-, Bundes- und der Landesbiodiversitätsstrategie („Kurs Natur 2030“).
Gefördert werden vor allem
- die gebietsspezifische Erarbeitung von Konzepten (gegebenenfalls in Verbindung mit den sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Erfordernissen),
- die Abstimmung beziehungsweise Kooperation der Projektumsetzung mit allen relevanten Fachbehörden/Facheinrichtungen und Interessengruppen,
- die Umsetzung und Koordinierung der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen (Flächensicherung/Entwicklungs- und Begleitmaßnahmen),
- die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der entwickelten Konzepte, Flächenmanagement,
die Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung sowie
- begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung.
- Darüber hinaus sind Beratungen zu nachhaltigen Landnutzungsformen förderfähig, die speziell auf den Schutz von Lebensräumen, Arten und der biologischen Vielfalt insgesamt ausgerichtet sind.
- Außerdem können Sie die Förderung für Personalkosten, Miete und gegebenenfalls Ausgaben für eine Ersteinrichtung der Geschäftsstelle bekommen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung hängt vom Einzelfall ab. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
- Sie können die Förderung für einen Zeitraum von 5 Jahren beantragen und auch Folgeanträge stellen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts, wenn Sie den Vorsitz in einem regionalen Zusammenschluss oder einer regionalen Kooperation im Naturschutz übernommen haben und damit Projektträger sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen zur Übernahme der Aufgaben einer Lokalen Aktion bereit sein.
- Weiterhin müssen Sie die Umsetzung des Naturschutzes in Ihrer Satzung verankert haben.
- Die Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen des Gebietsmanagements muss mit den bereits vorhandenen oder beabsichtigten Strukturen abgestimmt werden.
- Sie müssen sich außerdem mit den vorhandenen Institutionen vernetzen und koordinieren. Diesen Abstimmungsprozess müssen Sie dokumentieren.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
24106 Kiel
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Kooperationen im Naturschutz von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschut.
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