Förderung von Naturparks
Worum es geht
Wenn Sie als Träger oder Mitglied eines Naturparks Maßnahmen zur Verbesserung des Parks umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als öffentliche Einrichtung oder Verein bei der Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparks.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- die Aufstellung beziehungsweise die Fortschreibung des Naturparkplanes sowie für Kosten für die Ausarbeitung gesonderter Entwicklungsthemen oder von Evaluierungen,
- Maßnahmen zur Entwicklung, Ordnung und Lenkung des Erholungswesens und zum Naturerleben,
- Maßnahmen und Vorhaben zur Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes sowie für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes,
- Grundinstandsetzung oder Ersatz der Maßnahmen und Vorhaben zur Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes, Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes oder zur Entwicklung, Ordnung und Lenkung des Erholungswesens und zum Naturerleben,
- Maßnahmen und Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und BNE-Pädagogik,
- Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes und einer nachhaltigen Regionalentwicklung sowie für
- Kosten für personelle und sachliche Betreuung der Naturparks.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für die Schaffung von barrierefreien Bereichen in Naturparks erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis zum 30.9. des jeweiligen Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele des Naturparks in einem Naturparkeinrichtungsplan (Naturparkplan) darstellen.
- Diesen Naturparkplan müssen Sie mit den betroffenen Gemeinden, der unteren und der obersten Naturschutzbehörde abstimmen.
- Sie müssen die Nutzung, die Verkehrssicherheit und die Unterhaltung der Anlagen und Einrichtungen gesichert haben.
- Ihre Maßnahmen müssen mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Einklang stehen und Sie dürfen damit keine gewerblichen Zwecke verfolgen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
24106 Kiel
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Naturparks von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, l.