Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)
- Förderart
- Zuschuss
- Stand
- 21.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie mit Ihrem Projekt den ökologisch nachhaltigen Strukturwandel in den deutschen Braunkohleregionen voranbringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert kommunale Modellvorhaben in den Braunkohleregionen Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen. Unterstützt werden Projekte, die ökologische Nachhaltigkeitsziele verwirklichen und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) umsetzen.
Gefördert werden konzeptionelle Maßnahmen, wie
- Erstellung integrierter kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte,
- Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte,
- Erstellung unterstützender beziehungsweise thematisch fokussierter umweltbezogener kommunaler Managementkonzepte,
- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Sensibilisierung der Öffentlichkeit,
- außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte,
sowie investive Maßnahmen, wie
- Herstellung, Schutz, ökologische Qualifizierung und Vernetzung von biodiversitätsfördernden Frei- und Grünflächen, Straßenbegleitgrün sowie Dach- und Fassadenbegrünung,
- Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Grünräumen für mehr Gesundheit und Lebensqualität und zur Reduzierung von Umweltbelastungen,
- naturnahe Gestaltung und Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufer,
- umweltbezogene Vorhaben zur Unterstützung einer umwelt- und naturverträglichen touristischen Freizeit- oder Erholungsnutzung von Naturräumen,
- Vorhaben zur außerschulischen Umwelt- und Naturschutzbildung sowie Citizen Science.
- Eine Kombination konzeptioneller und investiver Maßnahmen wird empfohlen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Fördernehmerin/Fördernehmer und Fördergegenstand erhalten Sie
bis zu 90 % der förderfähigen Kosten und
- für Maßnahmen im Bereich „Citizen Science“ bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
- Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze im Rahmen von Förderaufrufen bitte bis zum jeweiligen Stichtag bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.
- In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse,
- kommunale Zusammenschlüsse, wie Zweckverbände, Landschaftsverbände, Regionalverbände,
- Unternehmen,
- Stiftungen, Vereine und Verbände,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie
- andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragsstellende müssen ihren Sitz oder ihre Niederlassung in den Regionen des Lausitzer Reviers, des Mitteldeutschen Reviers oder des Rheinischen Reviers in den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben.
- Investive Maßnahmen müssen freiwillig sein, es darf keine öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Verpflichtung bestehen.
- Antragstellende, die das Vergaberecht anwenden müssen, haben ein rechtskonformes Ausschreibungsverfahren für Lieferungen und/oder Leistungen durchzuführen.
- Bitte beachten Sie: Je nach Fördergegenstand müssen Sie weitere spezifische Anforderungen erfüllen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in .
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